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Bundesrat will Verantwortung für Lebensmittelproduktion ausweiten

Der Bundesrat will die Ernährungssicherheit in der Schweiz erhöhen. Dafür will er die Landwirtschaft administrativ entlasten und ihr mehr Handlungsspielraum geben. Die Verantwortung für die nachhaltige Produktion soll vom Acker bis auf den Teller reichen.

Der Bund will mit der AP20+ die Nachhaltigkeit vom Acker auf den Teller fördern.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Der Bundesrat legte am Mittwoch die Eckwerte fest für die Agrarpolitik ab 2030 (AP30+). Dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gab er den Auftrag, bis zum Herbst eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Bundesrat Guy Parmelin stellte die Eckwerte der künftigen Agrarpolitik in Bern den Medien vor.
Verantwortung nicht allein bei Bauern
Das strategische Ziel bleibe unverändert, sagte er. Die sichere Ernährung solle mit einer widerstandsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft erreicht werden. Die Verantwortung dafür soll laut Bundesrat bei den Bäuerinnen und Bauern liegen, aber auch beim Detailhandel und bei den Konsumentinnen und Konsumenten.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sind sich in vier Bereiche gegliedert. Zunächst sollen Bauern und Bäuerinnen mehr Handlungsspielraum erhalten und administrativ entlastet werden. Ansetzen will der Bundesrat auch bei den Direktzahlungen.
Sie sollen sich künftig weniger an Handlungsanweisungen orientieren, wie zum Beispiel, eine Wiese zugunsten der Biodiversität nicht vor einem bestimmten Datum zu mähen. Im Zentrum stehen sollen vielmehr messbare Resultate, also beispielsweise, wie viele Arten auf einem Stück Land vorkommen.
Förderung von Insekten
Weiter will der Bund die Branche beim Aufbau eines Nachhaltigkeitsindikators unterstützen. Für das Funktionieren der Märkte will der Bundesrat neben der vom Parlament verlangten höheren Milchpreisstützung auf eine ausgebaute Marktbeobachtung und auf die Selbsthilfe der Branche setzen.
Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz will der Bundesrat verbessern, etwa mit einem mehr Schutz von Kulturen, nachhaltigen Technologien und der Förderung von Insekten. Er denkt aber auch an die Bildung: Wer künftig Direktzahlungen beziehen will, muss eine Berufslehre in der Sparte Landwirtschaft absolvieren.
Ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) erfüllt nach Angaben des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) die Anforderungen für Direktzahlungen nicht mehr. Ausnahmen sollen in Berggebieten gelten. Selektiv fördern will der Bundesrat auch den Pflanzenanbau für die menschliche Ernährung.
Vom Acker bis auf den Teller will der Bund die Nachhaltigkeit fördern. Einen Beitrag dazu sollen freiwillige Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel leisten. Konsumentinnen und Konsumenten sollen informiert einkaufen können.
Bauernverband kritisiert Kürzung
Der Bundesrat will zudem die Gelder für die Landwirtschaft für die Jahre 2030 bis 2033 am Finanzplan 2029 bemessen. Damit würde der Zahlungsrahmen geringer ausfallen als der derzeit laufende. Einen Vorschlag wird nun das WBF ausarbeiten.
Laut dem BLW ist mit einem Mehrbedarf für gewisse Bereiche zu rechnen. Neben den Zulagen für die Milchwirtschaft werden unter anderem Beratungen sowie die Biodiversität genannt. Dieser Mehrbedarf soll bei den Direktzahlungen kompensiert werden. Wie genau, ist noch offen.
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) kritisierte in einer Mitteilung eine massive Kürzung. Mit den Vorschlägen für den Zahlungsrahmen werde die AP30+ faktisch zur Sparvorlage. Nicht angebracht sei dies auch, weil die Ausgaben für die Landwirtschaft seit 25 Jahren nominal stabil seien.
Keine Lenkungsabgaben
Auf die von der Umweltorganisation Pro Natura geforderten Lenkungsabgaben - etwa für Dünger und Pflanzenschutzmittel - will der Bundesrat verzichten. Die Frage sei diskutiert worden, beantwortete Parmelin eine Journalistenfrage. In der AP30+ sei es noch zu früh für dieses Instrument.
Der SBV begrüsst dies. Die schweizerische Lebensmittelproduktion würde mit den Abgaben verteuert und diese würden viel Verwaltungsaufwand auslösen. Pro Natura gab den Vorschlägen des Bundesrates generell ein «Ungenügend». Sie genügten bei weitem nicht, um die Situation für Klima, Biodiversität und Umwelt zu verbessern.
Für den Verein Faire Märkte Schweiz (FMS) bringt die Vorlage Verbesserungen der Preistransparenz und Wettbewerbssituation in den Agrar- und Lebensmittelmärkten. Es fehlten aber Massnahmen gegen den Marktmachtmissbrauch, mit denen die Wettbwerbsbehörden wirksam gegen Marktversagen vorgehen könnten, hält FMS fest.
Die Vernehmlassung zur AP30+ soll im Herbst beginnen; im vierten Quartal 2027 soll dem Parlament die Botschaft zugestellt werden. Die parlamentarischen Beratungen sind für 2028 geplant. Ab 2030 will der Bundesrat die Neuerungen umsetzen.

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