Bundesrat verabschiedet Botschaft zu EFTA-Mercosur-Abkommen
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur verabschiedet.
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Das Abkommen betrifft einen Markt mit rund 270 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. 2024 exportierte die Schweiz Waren im Wert von über 4 Milliarden Franken in die Mercosur-Staaten. Nach Ablauf der Zollabbaufristen sollen rund 96 Prozent der Schweizer Ausfuhren vollständig zollbefreit sein. Das entspräche jährlichen Zolleinsparungen von mehr als 155 Millionen Franken, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schreiben.
Die Schweiz gewährt den Mercosur-Staaten 25 bilaterale Importkontingente für sensible Agrarprodukte, darunter Fleisch. Die meisten Kontingente würden unter 2 Prozent des Schweizer Gesamtkonsums liegen oder dem bisherigen Importvolumen entsprechen. Weiter behalte die Schweiz die autonome Bewirtschaftung der Kontingente. So seien laut Bundesverwaltung die Auswirkungen auf die Landwirtschaft begrenzt. Die Effekte würden jedoch laufend analysiert, ebenso mögliche agrarpolitische Massnahmen.
Neben dem Zollabbau umfasst das Abkommen den Abbau technischer Handelshemmnisse, den Schutz geistigen Eigentums einschliesslich Ursprungsbezeichnungen sowie Erleichterungen für Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Zudem enthält es verbindliche Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Diese betreffen unter anderem Klimaschutz, nachhaltige Bewirtschaftung von Wald- und Meeresressourcen, Entwaldung, Biodiversität, Arbeitnehmerschutz und Rechte indigener Völker.
Mit dem Abkommen will die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und eine Schlechterstellung gegenüber der EU vermeiden, die im Januar 2026 ebenfalls ein Abkommen mit Mercosur unterzeichnet hat. Die eidgenössischen Räte sollen die Botschaft in der Sommer- und Herbstsession 2026 beraten.