5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Mehr Geld für Weinbauern

Der Bundesrat will den Strukturverbesserungskredit für den Weinbau um zehn Millionen Franken erhöhen. Auch Saatgutproduzenten von Kartoffeln sollen gestärkt werden.

Quelle: zVg unsplash

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung zwei Landwirtschaftsverordnungen angepasst. Hintergrund sind Parlamentsbeschlüsse zum Budget 2026. Der Strukturverbesserungskredit für den Weinbau soll um zehn Millionen Franken erhöht werden, wie es in einer Mitteilung vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) heisst. Ziel sei es, den Weinbau angesichts der angespannten Marktsituation strukturell zu entlasten. Im Rahmen der zusätzlichen Mittel führt der Bundesrat eine befristete Massnahme zur freiwilligen Rodung von Reben ein. Während zehn Jahren dürfen auf diesen Flächen keine neuen Reben gepflanzt werden. Bereits heute können Bund und Kantone im Rahmen der Strukturverbesserung unter anderem die Pflanzung robuster Rebsorten sowie Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen wie Bewässerungsanlagen oder Trockensteinmauern unterstützen. Die Regelung ist auf zwei Jahre befristet und läuft Ende 2027 aus.
Weiter beschloss der Bundesrat, die Einzelkulturbeiträge für Saatgut von Kartoffeln aufzustocken. Die Änderungen treten rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel sei es, die inländische Vermehrung von Saatgut zu stärken und die Versorgungssicherheit zu verbessern.

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.

Datenschutz