50 Jahre Gewächshausurteil: Ein prägender Bundesgerichtsentscheid

Gemüse aus geheizten Gewächshäusern sind landwirtschaftliche Produkte: Dieser Entscheid des Bundesgericht vor 50 Jahren war zentral für den Siegeszug des Gemüseanbaus unter Glas. Heute lauten die Herausforderungen fossilfreies Heizen und Raumplanung.

Am 25. Juni 1976 erzielte der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) vor Gericht einen Sieg, der bis heute nachwirkt. Das Bundesgericht in Lausanne entschied in einem Grundsatzurteil, dass die in beheizten Gewächshäusern erzeugten Gemüse landwirtschaftliche Produkte sind und dementsprechend  grundsätzlich vom Importschutz profitieren können. Es war der Startschuss für einen beispiellosen Ausbau der Gemüseproduktion in Gewächshäusern in der Sc

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