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EU-Kommission publiziert Leitlinien zu PPWR

Die EU-Kommission hat Leitlinien zur Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) vorgelegt. Sie sollen Unternehmen und Mitgliedstaaten mehr Klarheit geben und den Weg zu weniger Abfall sowie mehr Wettbewerbsfähigkeit ebnen.

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht. Ziel ist eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in der EU sowie eine Vereinfachung der Einhaltung für Unternehmen und Mitgliedstaaten. Damit soll ein nachhaltigerer und wettbewerbsfähigerer Verpackungssektor entstehen und der Binnenmarkt gestärkt werden, wie die EU-Kommission in ihrer Mitteilung schreibt.
Hintergrund ist das wachsende Abfallaufkommen: 2023 verursachte jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger durchschnittlich 178 kg Verpackungsabfall. Ohne Gegenmassnahmen könnten die Mengen bis 2030 deutlich steigen. Gleichzeitig führen unterschiedliche nationale Regeln zu hohem Verwaltungsaufwand fuer die Industrie.
Der Leitfaden präzisiert zentrale Begriffe und Anwendungsbereiche der PPWR, etwa die Definition von Herstellern und Verpackungen. Zudem werden Vorgaben zu Einwegverpackungen, PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelverpackungen sowie Wiederverwendungszielen erläutert. Auch die erweiterte Herstellerverantwortung sowie Pfand- und Rücknahmesysteme werden konkretisiert.
Ergänzend beantwortet ein FAQ-Dokument praktische Fragen aus der Branche. Weitere delegierte Rechtsakte, etwa zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Kennzeichnung, sind in Vorbereitung. Die Kommission will die Umsetzung eng begleiten.
Die PPWR ist seit Februar 2025 in Kraft und sieht unter anderem verbindliche Recyclingfähigkeit bis 2030 sowie Massnahmen zur Reduktion übermässiger Verpackungen vor.

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