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Lindt gewinnt gegen Aldi: Verbot für rote Schokoladenkugeln

Das Handelsgericht des Kantons Aargau hat in einem Markenrechtsstreit zwischen Lindt & Sprüngli AG und Aldi Suisse AG entschieden: Das Gericht verbot Aldi den Vertrieb der eigenen roten Schokoladenkugeln, da diese eine unlautere Anlehnung an die Lindor-Kugeln darstellten.

Für das Aargauer Handelsgericht sind die roten Aldi-Kugel (r.) eine unlautere Anlehnung an die Lindor-Kugeln.

Quelle: Lindt/zVg

Für die übrigen Aldi-Produktvarianten, darunter die blauen «Feinen Schokoladenkugeln» und die «Délice»-Sorten, wies das Gericht die Klage von Lindt jedoch ab, wie aus dem 83 Seiten zählenden Teilentscheid des Handelsgerichts hervorgeht.
Aldi Suisse muss den Vertrieb der roten «Moser Roth»-Kugeln in der Schweiz einstellen. Zudem wurde das Unternehmen verpflichtet, Auskunft über die verkauften Stückzahlen und Umsätze der betroffenen roten Kugeln zu erteilen, um einen allfälligen Schadensersatz zu beziffern.
Der Streit drehte sich um die Produktausstattung von Schokoladenkugeln, die in einem charakteristischen Doppelwickler verpackt sind. Lindt klagte gegen Aldi, weil die «Moser Roth»-Kugeln in Design und Farbe zu stark an die Lindor-Kugeln erinnerten und so den guten Ruf der Marke ausbeuteten.
Das Gericht stellte fest, dass die roten Schokoladenkugeln von Aldi eine «unnötige Anlehnung» im Sinne des Wettbewerbsrechts (UWG) darstellten. Zwar gelte die Grundform der eingewickelten Kugel als Gemeingut.
Mehr Abstand zu Lindt-Original
Aldi habe jedoch durch die spezifische Kombination aus metallischem Rotton, goldenen Verzierungen auf den transparenten Wicklerenden und dem runden Logo-Layout einen Gesamteindruck geschaffen, der bei Konsumenten Assoziationen zu Lindt auslöse.
Das Gericht urteilte, Aldi habe keine sachliche Rechtfertigung für diese Gestaltung. Es wäre dem Discounter zumutbar gewesen, einen grösseren Abstand zu den Lindt-Originalen zu wählen.
Für die blauen Schokoladenkugeln und die gesamte «Délice»-Serie in Braun, Weiss, Gelb, Pink sah das Handelsgericht keinen Verstoss. Hier sei der Abstand zu den entsprechenden Lindor-Varianten gross genug. Aldi hatte argumentiert, die Produkte seien seit 2016 im Sortiment.
Bereits im Dezember 2024 hatte Lindt in der Sache gegen Aldi geklagt und beim Handelsgericht ein Verkaufsverbot der Aldi-Kugeln erwirkt. Das Verbot war vorläufig. Lindt & Sprüngli muss bis zum März 2025 eine Klage im ordentlichen Verfahren erheben, damit das Verbot nicht aufgehoben wurde (foodaktuell berichtete).
Der Teilentscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Zuerst hatte die «Aargauer Zeitung» über den Entscheid berichtet. (HOR.2025.7 vom 10.3.2026)

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