Dreist: Ein als «getrocknete Petersilie» deklariertes Produkt bestand aus Sellerieblättern.
Quelle: Symbolbild Pixabay
Im Jahr 2025 analysierte das Kantonale Labor Zürich insgesamt 118 Gewürze und Gewürzmischungen mithilfe der neuen Sequenzierungtechnologie (Next Generation Sequencing, NGS). Diese Technologie ermögliche es die tatsächliche pflanzliche Zusammensetzung von Produkten präzise zu bestimmen, was bisher in diesem Umfang nicht möglich gewesen sei, wie das Labor mitteilt.
Fünf Produkte beanstandet
Während die Mehrheit der untersuchten Proben korrekt deklariert war, wurden fünf Produkte beanstandet. In einem besonders gravierenden Fall bestand ein als «getrocknete Petersilienblätter» deklariertes Produkt vollständig aus Sellerieblättern. Neben der Täuschung sei dies besonders problematisch, da Sellerie zu den deklarationspflichtigen Allergenen gehöre, schreibt das Labor.
In gemahlener Muskatnuss wurde nicht deklariertes Gluten nachgewiesen. Da Gluten bei empfindlichen Personen Reaktionen auslösen kann, wurde das Produkt ebenfalls aus dem Verkehr gezogen. In beiden Fällen mussten die Betriebe Rückrufe veranlassen.
Weitere Auffälligkeiten betrafen gemahlenen Pfeffer mit nicht deklariertem Reis, was ein möglicher Hinweis auf Streckung ist, sowie zwei als Thymian deklarierte Produkte. Eines bestand ausschliesslich aus Bohnenkraut, ein anderes überwiegend aus nordamerikanischer Seide. Zwar bestand hier keine unmittelbare Gesundheitsgefahr, die Deklaration wurde jedoch als täuschend bewertet.
Verunreinigung oder Täuschung
Laut Labor können Fremdpflanzen grundsätzlich durch sogenannten Fremdbewuchs auf den Feldern in Gewürze gelangen. Problematisch wird es jedoch, wenn solche Bestandteile in grösseren Mengen vorkommen oder gezielt beigemischt werden. Neben möglichen Gesundheitsrisiken bedeutet dies auch eine Täuschung der Konsumenten, die für ein hochwertigeres Produkt bezahlen.