Der Aktionsplan zur Umsetzung der Ernährungsstrategie umfasst 10 Massnahmen.
Quelle: zVg
Am 1. Mai hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seinen Aktionsplan zur Umsetzung der Ernährungsstrategie 2025-2032 veröffentlicht. Darin konkretisiert das BLV die Massnahmen zur Umsetzung der Schweizer Ernährungsstrategie. Die zehn Massnahmen orientieren sich an drei zentralen Stossrichtungen, wie es im Aktionsplan heisst. Der Bund will das Ernährungswissen der Bevölkerung stärken, eine bedarfsdeckene Nährstoffzufuhr sichern und die Rahmenbedingungen für eine ausgewogene, gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung fördern.
Um das Ernährungswissen zu stärken, will der Bund digitale Kommunikationsangebote mit verlässlichen Informationen zum Thema zur Verfügung stellen, die auf die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen ausgerichtet sind. Zudem will der Bund wissenschaftlich fundierte, altersspezifische Ernährungsempfehlungen für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zur Verfügung stellen, diese fehlen derzeit noch.
Freiwillige Selbstregulierung
Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen setzt das BLV darauf, dass sich die Lebensmittelindustrie freiwillig verpflichtet, Rezepte und Angebote gesünder zu gestalten. Auch bei der Regulierung der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung vertraut der Bund auf freiwillige Selbstbeschränkungen der Industrie. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den Bundesämtern verbessert und Kantone, Städte und Gemeinden stärker in die Umsetzung der Ernährungsstrategie eingebunden werden.
Der Aktionsplan betrifft die Jahre 2025 bis 2028. Nach vier Jahren, zur Halbzeit der Ernährungsstrategie, werden die Massnahmen überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Sie finden den Aktionsplan
hier.