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Bundesrat plant Unterstützung für PFAS-belastete Bauernbetriebe

Bauernbetriebe, deren Produkte eine zu hohe Belastung mit schwer abbaubaren Chemikalien (PFAS) aufweisen, sollen mehr Zeit für Anpassungen erhalten und dennoch wirtschaftlich arbeiten können. Das will der Bundesrat. In Härtefällen will er Betriebe auch finanziell unterstützen.

Fleisch, Fisch und Eier mit zu hoher PFAS-Belastung sollen vermischt werden können, das will der Bundesrat.

Quelle: Symbolbild Tomas Trajan/Unsplash

Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch eine Vernehmlassung bis 18. September eröffnet. PFAS-Höchstwerte gibt es seit 2024 für Fleisch, Eier und Fisch. Betriebe, die diese Grenzwerte nicht einhalten können, müssen Massnahmen zur Reduktion der PFAS ergreifen oder ihre Produktion neu ausrichten.
Das Parlament verlangte mit einer Motion, dass die Betriebe für diese Anpassungen mehr Zeit erhalten und dabei ihr Auskommen sichergestellt ist. Der Bundesrat will den Auftrag mit einer auf drei Jahre befristeten Sonderregelung umsetzen: Fleisch, Fisch und Eier mit zu hoher PFAS-Belastung sollen vermischt werden können.
Das entstehende Endprodukt soll jedoch die Grenzwerte einhalten müssen. So will laut Bundesrat trotz Unterstützung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe die Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Ausserdem müssen die Konsumentinnen und Konsumenten über das Vermischen informiert werden. Nähere Angaben dazu machte der Bundesrat nicht.
Für PFAS im Trinkwasser sollen - ebenfalls entsprechend dem Auftrag des Parlaments - striktere Regeln gelten. Der Bundesrat will deshalb die Höchstwerte in der EU-Trinkwasserrichtlinie übernehmen. Für vier PFAS schlägt er einen noch strengeren Grenzwert vor. Das soll sicherstellen, dass Tränkewasser für Tiere weniger PFAS enthält.
Unterstützung in Härtefällen
In Härtefällen will der Bundesrat PFAS-belastete Betriebe finanziell unterstützen. Dafür plant er ein Spezialgesetz. Dieses soll Rechtsgrundlage sein für eine gezielte Unterstützung in Fällen, in denen es keine anderen Möglichkeiten gibt. Die Kantone sollen das Gesetz vollziehen und sich ebenfalls an den Kosten beteiligen müssen.
Die Vernehmlassung dazu will der Bundesrat im März 2027 eröffnen. In Kraft treten könnte das Spezialgesetz frühestens 2028, wie er schreibt. In den von PFAS besonders betroffenen Ostschweizer Kantonen werden derweil Übergangs- und Pilotansätze vorbereitet. Betroffene Betriebe sollen gezielt begleitet werden.
Dem Bundesrat liegt darüber hinaus an einem einheitlichen Vollzug der Massnahmen gegen PFAS, und er hat eine entsprechende Weisung an die Kantone verabschiedet. Sie soll Rechtssicherheit schaffen für kantonale Behörden und Lebensmittelbetriebe.
Die Ostschweizer Kantone hatten den Entwurf der Weisung kritisiert. St. Gallen, Thurgau und die beiden Appenzell vermissten gemäss ihrer im April bekanntgewordenen Stellungnahme Begleitmassnahmen, etwa für den Fall, dass ein Bauernbetrieb wegen zu hohen PFAS-Werten kein Fleisch mehr verkaufen darf.
Nationaler Aktionsplan Chemikalien
Um den Eintrag von PFAS in die Umwelt und damit auch in Lebensmittel zu reduzieren, soll ein nationaler Aktionsplan für langlebige Chemikalien erstellt werden. Der Bundesrat pocht hier auf eine enge Kooperation von Bund und Kantonen.
Als PFAS oder per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen wird eine Gruppe von mehreren Tausend schwer abbaubaren Chemikalien bezeichnet. Die Rede ist deshalb auch von sogenannten Ewigkeitschemikalien. Sie stammen aus industrieller Produktion und sind in Alltagsprodukten enthalten.
Sie können sich in der Umwelt sowie im Gewebe von Menschen und Tieren anreichern. Einigen PFAS werden negative Auswirkungen auf die Gesundheit zugeschrieben. Für gewisse Lebensmittel und das Trinkwasser gelten mit der EU harmonisierte Höchstwerte. Und einige der Stoffe sind verboten.

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