Aeschbach muss Covid-Gelder zurückbezahlen
Die Luzerner Aeschbach Chocolatier AG muss Gewinne aus dem Corona-Jahr 2021 teilweise abgeben. Das Bundesgericht bestätigt die Gewinnbeteiligung bei Härtefallhilfen.
Die Aeschbach Chocolatier AG aus Root LU ist mit einer Beschwerde gegen die Rückforderung von Corona-Härtefallgeldern vor Bundesgericht gescheitert. Das Gericht bestätigte, dass das Unternehmen die erhaltenen 204'455 Franken zurückzahlen muss, wie der «Blick» berichtet.
Der Schokoladehersteller hatte die Unterstützung 2021 für die von den Corona-Massnahmen betroffenen Bereiche Chocowelt, Café und Eventgeschäft erhalten. Trotz der Einschränkungen erzielte das Unternehmen im selben Jahr jedoch einen Gewinn von mehr als 700'000 Franken.
Die Luzerner Behörden stützten sich auf die im Covid-Gesetz verankerte Gewinnbeteiligung. Diese sieht vor, dass Unternehmen ihren Gewinn bis zur Höhe der bezogenen Härtefallhilfe abgeben müssen. Aeschbach argumentierte dagegen, die Unterstützung habe nur einzelne Geschäftsbereiche betroffen. Diese hätten im relevanten Zeitraum einen Verlust von knapp 300'000 Franken ausgewiesen, weshalb keine Rückzahlung geschuldet sei.
Das Bundesgericht folgte dieser Sichtweise nicht. Ziel der Härtefallmassnahmen sei es gewesen, Unternehmen vor existenzgefährdenden Verlusten zu schützen, nicht aber sie vollständig schadlos zu halten. Angesichts eines Unternehmensgewinns, der fast viermal höher lag als die erhaltene Unterstützung, sei die Rückforderung zumutbar.
Laut Geschäftsführer Jürg Rogenmoser hat Aeschbach die Härtefallgelder bereits im vergangenen Jahr vollständig zurückbezahlt. Der Kanton Luzern begrüsst das Urteil, da es Klarheit für weitere Fälle schafft. Von rund 1430 Unternehmen mit Härtefallhilfen erhielten im Kanton etwa 780 eine Rückforderung. Bisher wurden rund 24 Millionen Franken zurückbezahlt.