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Bundesrat stärkt Recycling bei Verpackungen

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die neue Verpackungsverordnung verabschiedet.

Auch für Glasverpackungen gilt künftig eine vorgezogene Recyclinggebühr.

Quelle: Symbolbild Jutta Zeisset/Unsplash

Die Verordnung über Getränkeverpackungen aus dem Jahr 2000 wird durch eine neue Verordnung für alle Verpackungen ersetzt. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Verpackungen zu vermindern, wie der Bundesrat mitteilt. Verpackungen sollen möglichst gut rezyklierbar sein und vermehrt aus bereits rezykliertem Material hergestellt werden.
Weiter verlangt die Verordnung, dass unnötige Verpackungen und «besonders besorgniserregende Stoffe» zu vermeiden sind. Neu müssen Kunststoffverpackungen zu mindestens 55 Prozent und Getränkekartons zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertet werden. Die Hersteller und Händler von Einwegverpackungen aus Kunststoff sind verpflichtet, den Kundinnen und Kunden separate Sammlungen anzubieten.
Zudem werden weitere Glasverpackungen, zum Beispiel für Lebensmittel, der vorgezogenen Entsorgungsgebühr unterstellt und somit in die Finanzierung der Entsorgung eingebunden.
Recypac begrüsst neue Verordnung
Die Branchenorganisation Recypac begrüsst die neue Verpackungsverordnung. Diese führe erstmals national einheitliche Rahmenbedingungen für die Sammlung und das Recycling von Plastik-Verpackungen und Getränkekartons ein, schreibt Recypac in einer Mitteilung. Besonders erfreut ist Recapac darüber, dass der Bundesrat Plastik-Verpackungen und Getränkekartons aus dem Abfallmonopol entlassen hat – diese würden also nicht mehr als sogenannte «Siedlungsabfälle» gelten, heisst es in der Mitteilung.
Das bedeutet, dass die rücknahmepflichtigen Inverkehrbringer sowie von ihnen beauftragte Branchenorganisationen wie Recypac künftig keine Konzessionen mehr benötigen, um die Separatsammlung für diese Wertstoffe auszubauen. «Damit hat der Bundesrat den Grundstein für eine national einheitliche und flächendeckende Sammlung mit hochwertigem Recycling gelegt», heisst es in der Mitteilung.
Sie finden die neue Verpackungsverordnung und den dazugehörigen Bericht hier: https://www.admin.ch/de/newnsb/eE-NjVjEsGK1BJKzk1ITa

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