Pflanzliche Produkte dürfen künftig nicht mehr mit Begriffen von Fleischarten oder Fleischstücken bezeichnet werden.
Die EU-Staaten haben die neuen Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Fleischalternativen endgültig verabschiedet. Hersteller und Händler müssen ihre Produkte innerhalb von drei Jahren an die neuen Regeln anpassen. Bereits produzierte Waren dürfen während dieser Übergangsfrist noch verkauft werden, wie die Agentur DPA schreibt.
Künftig dürfen pflanzliche Fleischalternativen sowie im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte nicht mehr mit Begriffen beworben werden, die sich auf Tier- oder Fleischarten beziehungsweise einzelne Fleischstücke beziehen. Betroffen sind unter anderem Bezeichnungen wie Steak, Speck, Leber, Rindfleisch, Geflügel, Rippchen, Schulter oder Kotelett.
Dagegen bleiben allgemeine Produktbezeichnungen wie Burger, Schnitzel oder Wurst auch für pflanzliche Alternativen grundsätzlich zulässig. Fleisch wird in den neuen Vorschriften als «geniessbare Teile von Tieren» definiert.
Die nun endgültig beschlossenen Regeln gehen auf einen Kompromiss zwischen den EU-Staaten und dem Europäischen Parlament zurück. Frühere Vorschläge hatten vorgesehen, Begriffe wie Burger, Schnitzel oder Wurst ausschliesslich Tierprodukten vorzubehalten.