EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Margendeckel
Ungarn deckelt die Margen für Einzelhändler. Deswegen will die EU-Kommission nun Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.
Die EU-Kommission zieht Ungarn vor Gericht.
Quelle: Symbolbild Alexandre Lallemand/Unsplash
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Ungarn wegen seiner Preisregulierung im Detailhandel vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen, wie die Kommission mitteilt. Seit 2025 deckelt Ungarn die Marge der Detailhändler für bestimmte Lebensmittel bei 10 Prozent und für ausgewählte Drogerieartikel bei 15 Prozent. Gleichzeitig verpflichtet Ungarn die Händler, die bisherigen Verkaufsvolumen der betroffenen Produkte aufrechterhalten. Mit der Massnahme will Ungarn die Konsumentenpreise für Lebensmittel drücken.
Nach Ansicht der Kommission können Detailhändler mit diesen Margen ihre Kosten – etwa für Personal, Logistik, Immobilien oder Steuern – nicht decken und werden gezwungen, Produkte mit Verlust zu verkaufen. Besonders betroffen seien ausländische Handelsunternehmen. Die Kommission sieht darin laut Mitteilung diskriminierende und unverhältnismässige Beschränkungen, die gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie die im EU-Vertrag verankerte Niederlassungsfreiheit verstossen.
Das Vertragsverletzungsverfahren wurde im Juni 2025 mit einem Mahnschreiben eingeleitet und im Dezember desselben Jahres mit einer begründeten Stellungnahme fortgesetzt. Da Ungarn die beanstandeten Regelungen nach Auffassung der Kommission nicht angepasst hat, wird der Fall nun dem EuGH vorgelegt.