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Bund publiziert Liste mit geografischen Angaben der EU

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) eine Liste von 115 geografischen Angaben der EU publiziert. Die Schweiz prüft deren Schutz in der Schweiz im Rahmen einer Aktualisierung des bilateralen Agrarabkommens CH-EU.

115 geografischen Angaben der EU stehen auf der Liste, die das BLW veröffentlicht hat.

Quelle: zVg

Haricot de Soissons, Nordhessische Ahle Wurscht oder Huître de Normandie: 115 solcher in der EU geschützte geografische Angaben stehen auf der Liste, die das BLW veröffentlicht hat. Mit der Veröffentlichung hat das Bundesamt ein Konsultationsverfahren eröffnet, das bis zum 26. August 2026 dauert. Die Kantone, alle natürlichen oder juristischen Person sowie Drittstaaten können begründete Bemerkungen zu den auf der Liste aufgeführten geografischen Angaben vorlegen, wie das BLW mitteilt.
Damit die Einwände berücksichtigt werden, müssen sie glaubhaft darlegen, dass eine geschützte Angabe einer seit Langem verwendeten Marke oder Bezeichnung, die gleich der teilweise gleich lautet, schadet oder als Gattungsbezeichnung gilt.
Nach einer Prüfung dieser Eingaben werden Gespräche zwischen der Schweiz und der EU geführt, um die Listen der zu schützenden Bezeichnungen fertigzustellen.

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