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Edeka-Übernahme von Tegut-Standorten wird nicht durchgewunken

Das Bundeskartellamt will die Übernahme von 202 Tegut-Standorten durch Edeka nach aktuellem Ermittlungsstand untersagen. Auch erste Zugeständnisse von Edeka reichen der Behörde nicht.

Das deutsche Bundeskartellamt hat Edeka, Migros und die Verfahrensbeteiligten darüber informiert, dass die geplante Übernahme von 202 Tegut-Filialen und 41 Teo-Standorten, der Fuldaer Zentrale und der Bäckerei Herzberger nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen untersagt werden soll. Nach Angaben der Behörde würde die Fusion in 37 regionalen Absatzmärkten mit insgesamt 38 Tegut-Filialen den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, wie LZ-net schreibt. An neun Standorten lägen die Marktanteile von Edeka nach der Übernahme über der Schwelle von 40 Prozent, ab der eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird.
Keine Bedenken sieht das Kartellamt auf den Beschaffungsmärkten. Deshalb könne Edeka die Freigabe weiterhin mit Zusagen erreichen. Nach Informationen der Lebensmittel Zeitung hat das Unternehmen vorgeschlagen, für mindestens zwei Jahre auf den Erwerb von neun Standorten zu verzichten. Dadurch verlängert sich die Prüffrist bis zum 23. September. Bis zum 20. August können Verfahrensbeteiligte zum Entscheidungsentwurf Stellung nehmen. Gegen die Übernahme der Teo-Märkte, der Firmenzentrale, des Logistikzentrums und der Bäckerei Herzberger bestehen keine Einwände. Kommt keine Einigung zustande, könnte Edeka den Rechtsweg vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beschreiten. Edeka und Migros wollten sich gegenüber LZ-net nicht äussern.

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