BLV und Hersteller einigen sich auf Vereinbarung zu Kinderwerbung
Eine Vereinbarung mit dem BLV verpflichtet Schweizer Lebensmittelhersteller dazu, Werbung für besonders süsse, salzige und fettige Produkte an Kinder ab 2027 stark einschränken. Nicht alle unterzeichnen die Vereinbarung.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat mit Schweizer Herstellern eine Vereinbarung erarbeitet, die diese zur Selbstregulierung bei Werbung, die an Kinder gereichtet ist, verpflichtet. Die Unternehmen verpflichten sich, Werbung für Produkte, die besonders süss, salzig oder fettig sind und sich an Kinder unter 13 Jahren richtet, stark einzuschränken, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Die Vereinbarung soll ab Anfang 2027 gelten.
Demnach soll Werbung an Primarschulen und Plakatwerbung in einem Umkreis von 50 Metern rund um Schulhäuser künftig verboten werden. Ebenso verboten ist Werbung vor Kindersendungen im Fernsehen und auf Websites, in sozialen Netzwerken und auf Spielplattformen, deren Zielpublikum zu mindestens 30 Prozent aus unter 13-Jährigen besteht.
Das BLV wollte eigentlich schärfere Regeln - mit einem Werbeverbot im Umkreis von 100 Metern rund um Schulen. Auch Werbung vor Kinderfilmen im Kino und das Verteilen von Produktmustern sollte verboten werden, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Im Gegenzug verzichteten die Hersteller auf mehr Freiheiten bei der Werbung vor Ostern und Weihnachten.
Coop, Migros, Aldi und Lidl werden die Vereinbarung unterzeichnen, ebenso Nestlé, Coca-Cola, Emmi, Rivella und Zweifel. Chocosuisse hingegen lehnt die Vereinbarung ab: Dass für die Branche zusätzlicher Handlungsbedarf bestehe, sei «nicht ausreichend ausgewiesen». Auch Danone ist nicht dabei, mit der Begründung, man könne die Nährwertkriterien der WHO als Grundlage der Vereinbarung «nicht mittragen».
Firmen, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben, aber die Regeln nicht einhalten, können vom Bund ausgeschlossen werden und der Ausschluss kann öffentlich gemacht werden.