Verpackungsverordnung fordert Hersteller und Händler

Die neue Schweizer Verpackungsverordnung bringt unter anderem eine Rücknahmepflicht für Kunststoff-Einwegverpackungen und Getränkekartons. Um die verbindlichen Recycling-Ziele zu erreichen, ist Design for Recycling gefragt.

Ab 2031 müssen Händler und Hersteller Einwegverpackungen aus Kunststoff zurücknehmen und stofflich verwerten.

Quelle: Symbolbild White Rainforest/Unsplash

Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat die neue Verpackungsverordnung verabschiedet, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Sie ersetzt die Verordnung über Getränkeverpackungen aus dem Jahr 2000 und gilt für alle Verpackungen. In 29 Artikeln auf schlanken 12 Seiten werden damit die Weichen für eine stärker kreislauforientierte Verpackungswirtschaft gestellt. Insbesondere regelt die Verordnung die Rücknahme und Verwertung von Einwegverpackungen aus Kun

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