Heu ist in der Schweiz heuer knapp.
Quelle: Symbolbild Pixabay
Die flächendeckende Trockenheit in diesem Sommer führt zu erheblichen Ertragsausfällen beim Raufutter wie Gras, Heu oder Silage. Das stelle zahlreiche Bio-Betriebe vor grosse Herausforderungen, schreibt das BLW in einer Mitteilung. Das Bundesamt macht deshalb von einer Ausnahmeregelung in der Bio-Verordnung Gebrauch.
Konkret dürfen im laufenden Jahr Biobetriebe ausnahmsweise bis zu 20 Prozent ihres Gesamtfutterbedarfs (Trockensubstanz) ihrer Kühe, Schafe und Ziegen durch zugekauftes konventionelles Futter ersetzen. Innerhalb dieser Höchstmenge ist auch die Beweidung nicht-biologischer Flächen möglich, wie das BLW schreibt
Diese Ausnahmeregelung ist am 24. August 2026 in Kraft getreten und gilt für das Kalenderjahr 2026.