Der Frachthafen in Basel.
Quelle: zVg ultrabrag
Ab September können bis zu 16 000 Tonnen aus den Pflichtlagern bezogen werden. Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) hat die teilweise Freigabe der Pflichtlager für Proteinträger zu Futterzwecken bewilligt, wie das BWL in einer Mitteilung schreibt. Vom 1. September 2026 bis spätestens Ende Februar 2027 dürfen maximal 20 Prozent der eingelagerten Menge bezogen werden, was knapp 16 000 Tonnen entspricht.
Auf dem Weltmarkt seien grundsätzlich genügend Proteinträger vorhanden, schreibt das BWL weiter. Das Problem liege bei den Transportwegen nach Europa und in die Schweiz. Wegen des Niedrigwassers können Rhein und Donau nur eingeschränkt genutzt werden. Gleichzeitig sind Strasse und Schiene durch zusätzliche Transporte stärker ausgelastet.
Verschärft wird die Situation durch die anhaltende Trockenheit und das damit verbundene geringere Angebot an Raufutter.Zu den wichtigsten Proteinträgern gehört Sojaschrot, von dem die Schweiz nahezu vollständig von Importen abhängig ist. Es wird zusammen mit Getreide und weiteren Komponenten zu Mischfutter verarbeitet oder direkt den Futterrationen beigemischt. Proteinträger kommen insbesondere in der Rinder-, Schweine- und Geflügelfütterung zum Einsatz. Die Pflichtlager für Protein-Futtermittel sind auf eine Bedarfsdeckung von zwei Monaten ausgelegt. Sollte sich die Versorgungslage weiter verschärfen, kann Wirtschaftsminister Guy Parmelin die gesamten Bestände zur Freigabe bewilligen. Bereits während des Rhein-Niedrigwassers 2018 wurde eine teilweise Freigabe der Pflichtlager ermöglicht. Damals waren letztlich keine Bezüge notwendig, weil sich die Versorgungslage rechtzeitig entspannte.