Der Nationalrat will die Regeln für den zollfreien Import von Milchgrundstoffen verschärfen. Er nahm am 16. September die Motion «Faire Regeln beim aktiven Veredelungsverkehr mit dem neuen Zollgesetz» der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) mit 126 zu 52 Stimmen an. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Die Motion verlangt, dass beim aktiven Veredelungsverkehr für Milchgrundstoffe künftig alle Importgesuche den betroffenen Organisationen zur Stellungnahme vorgelegt werden. Zudem sollen die Behörden Preis und Mengen auf Plausibilität prüfen. Sind Schweizer und ausländische Grundstoffe hinsichtlich Preis, Qualität und verfügbarer Menge gleichwertig, sollen die Schweizer Produkte Vorrang erhalten. Bewilligungen sollen in der Regel höchstens sechs Monate gelten.
Kommissionssprecher Martin Hübscher (SVP/ZH) kritisierte im Rat, Schweizer Anbieter kämen heute selbst dann nicht zum Zug, wenn sie einen Grundstoff in ausreichender Menge, vergleichbarer Qualität und zum gleichen Preis anbieten könnten. Zum Zeitpunkt, an dem sie vom Importgesuch erfahren, seien die Kaufverträge teilweise bereits abgeschlossen. Die Kommissionsmehrheit fordert deshalb ein Konsultationsverfahren, bei dem inländische Anbieter tatsächlich eine Offerte einreichen können.
Eine Kommissionsminderheit um Franziska Ryser (Grüne/SG) argumentierte, wesentliche Anliegen der Motion seien mit dem neuen Zollrecht bereits berücksichtigt worden. Die Branche soll bei bestimmten Importgesuchen konsultiert werden, Stellungnahmen sollen zur Überprüfung von Preisen und Mengen dienen und die betroffenen Kreise sollen über Bewilligungen und Ablehnungen informiert werden.
Auch der Bundesrat beantragte die Ablehnung. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, der Vorrang inländischer Milchgrundstoffe sei im neuen Zollrecht bereits weitgehend verankert.
Gleichzeitig laufen Gespräche zwischen Produzenten und Verarbeitern. An einem von der Verwaltung einberufenen runden Tisch zeichnet sich laut Keller-Sutter ein möglicher Branchenkompromiss ab. Dieser könne in die Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen einfliessen.