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Misserfolg für Waadtländer im Champagner-Streit

Die Gemeinde Champagne VD und der Kanton Waadt haben im Champagner-Streit eine juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die geschützte Herkunftsbezeichnung (AOC) «Commune de Champagne» nicht mehr gültig ist.

(Symbolbild Pixabay)

In dem am Freitag veröffentlichten Urteil erklärten die St. Galler Richter den Rekurs der Waadtländer Gemeinde Champagne und des lokalen Winzerverbandes gegen das vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verhängte Verbot als unzulässig. Eine Beschwerde des Kantons ist noch vor dem Bundesgericht hängig.
Im Januar 2021 hatte der Waadtländer Staatsrat die kantonale Weinverordnung geändert und die geschützte Herkunftsbezeichnung «Commune de Champagne» eingeführt. Das BLW wies jedoch darauf hin, dass das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über landwirtschaftliche Erzeugnisse den ausschliesslichen Schutz der Bezeichnung «Champagne» auf Schweizer Gebiet für Weine mit französischer Herkunft vorschreibe.
Der Bund forderte den Waadtländer Staatsrat auf, die neue Bestimmung der Weinverordnung als nichtig zu erklären. Die Gemeinde Champagne und der lokale Winzerverband reichten gegen diesen Entscheid des BLW Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht ein.
In Urteil kamen die St. Galler Richter zum Schluss, dass das Schreiben des BLW an die Waadtländer Regierung ein Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der neuen AOC sei und kein Entscheid, auch wenn das Schreiben in der Schlussfolgerung einen verbindlichen Charakter suggerieren könnte. Das Bundesverwaltungsgericht befand deswegen den Rekurs der Gemeinde und der Winzer für unzulässig.
Jahrzehntelanger Kampf
Mit dieser Feststellung ist der jahrzehntelange Streit nicht abgeschlossen. Im Mai 2021 reichte die Kantonsregierung beim Bundesgericht Rekurs gegen einen Entscheid des Waadtländer Verfassungsgerichts ein.
Dieses hatte zuvor zugunsten der französischen Champagner-Produzenten entschieden und die neue AOC abgelehnt. Der französische Begriff «Champagne» geniesse durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einen exklusiven Schutz, lautete die Begründung.
Die Waadtländer und die Franzosen liegen sich wegen der Bezeichnung «Champagne» seit über 30 Jahren in den Haaren. Der Streit geht auf die bilateralen Verhandlungen mit der EU zurück. Frankreich hatte darauf bestanden, dass der Begriff «Champagne» künftig nur für den französischen Schaumwein verwendet werden dürfe.
Der Zwist hatte die Verhandlungen schwer belastet und drohte das gesamte Paket der Bilateralen 1 zu blockieren. 2007 blitzten die Waadtländer Winzer mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ab.

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