22.11.2022
Lebensmittelindustrie: Strom abschalten wird schwierig
Die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial) erwartet, dass Lebensmittelhersteller von allfälligen Bewirtschaftsungsmassnahmen bei Strom und Gas möglichst ausgenommen werden.
Die schweizerische Lebensmittelindustrie verlangt Sonderregelungen für den Fall, dass in der Schweiz im kommenden Winter eine Gas- oder Strommangellage entsteht. Die Schweizer Hersteller seien gewillt, ihren Beitrag zur Vermeidung einer solchen Situation zu leisten, schreibt die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial) in einem Brief an den Bundesrat. Sie wären aber von Bewirtschaftungsmassnahmen besonders betroffen und seien entsprechend verunsichert. Es gelte deshalb die Systemrelevanz der Lebensmittelbranche zu beachten und die Privathaushalte miteinzubeziehen. Der Bundesrat stellte am 24. August die Grundsätze für eine mögliche Gasmangellage vor. Die letzten beiden Eskalationsstufen sehen Verbrauchseinschränkungen und Kontingentierungen vor. Ein ähnliches System ist für den Strombereich vorgesehen.
Bei vielen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch oder Fertiggerichten müsse die Kühlkette ununterbrochen eingehalten werden, und die Einhaltung müsse nachgewiesen werden, schreibt die Fial. Die Lebensmittel seien sonst nicht mehr verkehrsfähig. So würden täglich in der Schweiz rund zehn Millionen Kilogramm Milch gemolken. Das rasch verderbliche Produkt gelange täglich an die Verarbeiter und müsse dauernd gekühlt und haltbar gemacht werden.
Beim Fleisch sei die Einhaltung der Kühlkette aufgrund der Lebensmittelsicherheit noch kritischer, schreibt die Fial weiter. Eine Unterbrechung der Versorgung von Schlachthöfen würde dazu führen, dass Transport- und Standzeiten von Tieren nicht mehr gemäss den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden könnten und je nachdem nicht mehr alle Tiere geschlachtet werden könnten.
Probleme gäbe es auch bei komplexen Anlagen wie Kaffee-Extraktionsanlagen, Brotgetreidemühlen, Milchpulvertürmen, Schokoladeconchen oder Ölraffinerien. Diese Anlagen laufen in der Regel über mehrere Tage oder Wochen hinweg, sie könnten nicht einfach aus- und wieder eingeschaltet werden.
Falls es in der Schweiz zu Bewirtschaftungsmassnahmen komme, «sollte der Lebensmittelsektor als besonders stark betroffener und als besonders versorgungsrelevanter Sektor so weit wie möglich von ihnen ausgenommen werden», schreibt die Fial.
Falls aber Bewirtschaftungsmassnahmen auch für den Lebensmittelsektor unumgänglich wären, müsste ein Modell mit längeren Einschalt- und Abschaltzeiten zum Einsatz kommen, heisst es weiter. Dabei müssten mindestens 24 Stunden Einschalten und 12 oder 24 Stunden Abschalten vorgesehen werden. Um Infrastrukturschäden an den Anlagen und Programmverluste zu vermeiden, sei wenn immer möglich eine lückenlose Grundversorgung von rund 10% des normal benötigten Strombedarfes sicherzustellen.