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Fall Wick: Käser wird zur Haft ausgeschrieben

Eine Beschwerde von Käser Wick wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Jetzt muss er ins Gefängnis. Sollte der Käser abtauchen oder bereits abgetaucht sein, wird er zur Haft ausgeschrieben – wenn nötig international.

Auf 160 Seiten fassten die Kantonsrichter die Straftaten des Käsers Karl Wick zusammen. Letztlich verurteilten sie den Beschuldigten zu 63 Monaten Gefängnis unbedingt. Das Urteil der Vorinstanz wurde damit fast verdoppelt, wie die Linth Zeitung schreibt. Gemäss Kantonsgericht war der Fall klar: Der Beschuldigte war unter anderem dafür verantwortlich, dass grosse Mengen von produziertem Käse falsch deklariert wurden, um Beiträge an die Sortenorganisation Emmentaler zu umgehen.
Ausserdem habe Wick Zulagen, die den Milchproduzenten zustanden, nicht an diese weitergegeben. Zudem habe er mit verschiedenen geschäftlichen Transaktionen das von ihm geführte Käseproduktionsunternehmen in Millionenhöhe und infolge des 2012 eröffneten Konkurses auch dessen Gläubiger geschädigt. Beim Export von Käse nach Italien habe er überdies die Markenrechte der Sortenorganisation verletzt.
Wick musste sich aber nicht nur wegen des Etikettenschwindels mit Käse verantworten. Es wurde ihm auch vorgeworfen, ein undurchsichtiges Geflecht aus Lohnzahlungen und Beratungshonoraren, Darlehen, Schuldübernahmen, Forderungen und Abschreibungen betrieben zu haben. Damit habe er sich privater Schulden in Millionenhöhe entledigt, so die Kantonsrichter.
Auch wegen weiterer Straftatbestände, die aus anderen Fällen hinzukamen, musste sich der Käser verantworten. So etwa wegen illegaler Bauerei sowie der Umweltverschmutzung, als bei der Liegenschaft nach einer Überschwemmung Öl ins Wiesland gepumpt worden war. Wick wurde schliesslich wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Veruntreuung und verschiedener weiterer Delikte für schuldig befunden.

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