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Gentech: Bio Suisse fordert Rücksicht

Die Biobranche verlangt, dass der Bundesrat sich bei den künftigen Kennzeichnungsregeln für Gentechprodukte nicht zu stark an die EU anlehnt. Das Vorsorgeprinzip müsse berücksichtigt werden.

Die Schweizer Biobranche fordert, dass die heute geltenden Regelungen zur Sicherung von Wahlfreiheit und Transparenz beim Thema Gentech anwendbar bleiben müssen. Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere müssten weiterhin auf Risiken geprüft werden, bevor sie auf den Tellern landen, heisst es in einer Mitteilung von Bio Suisse, IG Bio, Sativa und der Organisation für Biogetreidezüchtung gzpk.
Der Bundesrat plant die «behutsame Öffnung» einer risikobasierten Zulassungsregelung für mit neuen Züchtungstechnologien hergestellte Pflanzen und Saatgut. Das Zulassungsverfahren soll sich grundsätzlich am Vorschlag der EU-Kommission orientieren. Diese hatte im Juli dieses Jahres im Rahmen eines Gesetzesentwurfs vorgeschlagen, dass viele gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel künftig ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden können sollen.
Bio Suisse betont, dass 80% der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten Gentechnik in Nahrungsmitteln ablehnen. Sie würden künftig möglicherweise gezwungen, diese trotzdem zu essen, weil sie gentechnisch veränderte Produkte mangels Kennzeichnung nicht erkennen könnten. Die Hersteller von Bio- oder gentechfrei-Produkten müssen mit hohem Aufwand gewährleisten, dass keine Gentechnik in ihre Wertschöpfungsketten gelangt. Die Biobranche begrüsse darum, wenn der Bundesrat den Wünschen der Konsumentinnen und Konsumenten nach Transparenz und Sicherheit – anders als die EU-Kommission – Rechnung tragen wolle.
In der EU solle «mit einem Gesetzes-Trick» dafür gesorgt werden, dass der überwiegende Teil gentechnisch veränderter Nahrungsmittelpflanzen nicht mehr deklariert werden müsse, heisst es weiter. Solche Pflanzen sollten sogar im Biolandbau erlaubt werden, obwohl sie von Bioproduzenten und -konsumenten abgelehnt würden. Der Bundesrat sei deshalb darin zu bestärken, dass er diese Regelung nicht tel quel für die Schweiz übernehmen wolle.
Niklaus Iten, Präsident des Bioverarbeiterverbandes IG Bio, wird mit der Aussage zitiert, man verlange griffige Gesetze, um die Koexistenz zu ermöglichen. «Die Biobranche ist auf Transparenz und auf klare Haftungsregeln angewiesen. Das bisherige Gentechnikgesetz stellt dies sicher, aber nur, wenn es auch auf die neuen gentechnischen Verfahren angewendet wird. Dies ist durch den Bundesrat zu berücksichtigen.»

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