Die EU will ihre Lieferketten entwaldungsfrei machen, bei der Umsetzung hapert es allerdings.
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Ende Jahr starte die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). Dann dürfen Unternehmen in der EU nur noch Rohstoffe und Produkte importieren, für die keine Wälder abgeholzt wurden. Jetzt schlägt die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft Alarm. Sie hält die Verordnung «in wesentlichen Teilen für noch nicht umsetzbar», wie die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) in einer Mitteilung schreibt.
Es fehle eine konkrete Auflistung der vorzulegenden Informationen sowie ein ausgereiftes IT-System für die Millionen von Datensätzen zur Nachweispflicht. Auch die notwendige staatliche Kooperation mit wichtigen Herkunftsländern sei «in weiter Ferne». Die EU-Kommission habe «fast alle entscheidenden Anwendungsfragen bisher nicht klären» können, deshalb drohe der Wirtschaft nicht mehr ausreichend Zeit für die praxisnahe Umsetzung der neuen Bestimmungen.
Die unterzeichnenden Branchenverbände fordern die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, die Geltung der Verordnung aufzuschieben, bis die entscheidenden Fragen für die einzelnen Produkte geklärt seien. Nur so könnten alle Betroffenen rechtssicher in die Umsetzung starten.
Datenerfassung mit hohem Aufwand verbunden
Die BVE kritisiert zudem den hohen bürokratischen Aufwand für die Umsetzung. So werde infolge der Verordnung nach Berechnungen des Deutschen Kaffeeverbandes bei einem typisch mittelständischen Rohkaffeeimporteur oder Kaffeeröster eine Person in Vollzeit rund drei Monate im Jahr damit beschäftigt sein, nur Daten in die EUDR-Datenbank hochzuladen beziehungsweise von Hand einzugeben. Die Politik rede ständig von Digitalisierung, verlange aber von den Firmen die Eingabe von Millionen Pflichtangaben jährlich von Hand am PC, beklagen die Verbände.
Drohen leere Regale?
Allein in Deutschland müssen laut Mitteilung hunderttausende grosse und kleine Unternehmen ihre Warenwirtschaftssysteme und das Lieferkettenmanagement an die zusätzlichen Nachweispflichten anpassen. Umfangreiche Investitionen und organisatorische Umstellungen seien zur Vorbereitung der Umsetzung in den Betrieben erforderlich. Ohne klare Kenntnis der exakten Anforderungen der Behörden könnten diese nicht vorangetrieben werden.
«Solange die EU-Kommission und die nationalen Behörden nicht eine praxisgerechte Nachweisführung für die Unternehmen sicherstellen können, muss die bestehende Übergangsfrist verlängert werden, um leere Regale zu vermeiden», wird Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Süsswarenindustrie, zitiert.
Die Verordnung ist seit dem 29. Juni 2023 in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2024 müssen weltweit Erzeuger und Händler von Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rindern, Häuten und Leder, Holz und Kautschuk umfangreiche Nachweise erbringen, dass ihre Waren aus entwaldungsfreien Anbaugebieten stammen, wenn sie diese weiterhin auf dem EU-Markt einführen und verkaufen wollen.