5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Schweiz akzeptiert «Bimbo» nicht als Markennamen

Der mexikanische Backwarenkonzern Grupo Bimbo möchte in der Schweiz seine Fast-Food-Sparte Bimbo QSR (Quick Service Restaurant), die unter anderem Burgerbrötchen herstellt, registrieren lassen. Das zuständige Institut für Geistiges Eigentum (IGE) will diese Eintragung verweigern. Das Wort ‹Bimbo› sei eine stark abwertende Bezeichnung für eine Person mit dunkler Hautfarbe. Die Marke verstösse somit gegen die guten Sitten, findet das IGE laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers».
Grupo Bimbo hat dagegen Beschwerde eingereicht. Sie argumentiert, der Name sei eine Kombination der beiden Wörter «Bingo» und «Bambi». Das Wort «Bimbo» hat in verschiedenen Sprachen unterschiedliche Bedeutungen. Es wird im Deutschen als rassistisch bewertet, im Englischen und Französischen als sexistisch: Es bezeichnet gemäss dem Cambridge Dictionary eine junge Frau, die als «attraktiv, aber nicht intelligent» betrachtet wird. Im Italienischen bedeutet es «kleiner Junge» und ist unproblematisch.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) entscheidet am Dienstag, 20. Februar über den Fall. In der Schweiz ist bereits die Marke «Bimbo» der Grupo Bimbo registriert, ebenso ein Schweizer Spielplatzhersteller namens Bimbo und die Marke «Bimbosan» von Hochdorf. Auf deren Markenschutz hätte auch ein negativer Entscheid des BVG keinen Einfluss. Bei der Prüfung von Marken auf Sittenwidrigkeit werde in letzter Zeit ein etwas strengerer Massstab angewendet, wird die Markenrechtsexpertin Simone Brauchbar zitiert.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.