18.01.2023
Schweiz akzeptiert «Bimbo» nicht als Markennamen
Der mexikanische Backwarenkonzern Grupo Bimbo möchte in der Schweiz seine Fast-Food-Sparte Bimbo QSR (Quick Service Restaurant), die unter anderem Burgerbrötchen herstellt, registrieren lassen. Das zuständige Institut für Geistiges Eigentum (IGE) will diese Eintragung verweigern. Das Wort ‹Bimbo› sei eine stark abwertende Bezeichnung für eine Person mit dunkler Hautfarbe. Die Marke verstösse somit gegen die guten Sitten, findet das IGE laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers».
Grupo Bimbo hat dagegen Beschwerde eingereicht. Sie argumentiert, der Name sei eine Kombination der beiden Wörter «Bingo» und «Bambi». Das Wort «Bimbo» hat in verschiedenen Sprachen unterschiedliche Bedeutungen. Es wird im Deutschen als rassistisch bewertet, im Englischen und Französischen als sexistisch: Es bezeichnet gemäss dem Cambridge Dictionary eine junge Frau, die als «attraktiv, aber nicht intelligent» betrachtet wird. Im Italienischen bedeutet es «kleiner Junge» und ist unproblematisch.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) entscheidet am Dienstag, 20. Februar über den Fall. In der Schweiz ist bereits die Marke «Bimbo» der Grupo Bimbo registriert, ebenso ein Schweizer Spielplatzhersteller namens Bimbo und die Marke «Bimbosan» von Hochdorf. Auf deren Markenschutz hätte auch ein negativer Entscheid des BVG keinen Einfluss. Bei der Prüfung von Marken auf Sittenwidrigkeit werde in letzter Zeit ein etwas strengerer Massstab angewendet, wird die Markenrechtsexpertin Simone Brauchbar zitiert.
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