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Die Nahrungsmittelbranche braucht das neue LMG

Die fial unterstützt die Umsetzung des neuen Lebensmittelrechts (LMG). Der Verwaltung ist es gelungen, ein sehr anspruchsvolles Projekt in eine letztendlich für alle Seiten akzeptable Form zu bringen.

Dr. Lorenz Hirt.

Die exportorientierte Lebensmittelbranche braucht das neue Lebensmittelgesetz, weshalb sie dessen Einführung von Beginn weg unterstützte: Zwar wird mit dem neuen Gesetz und der Angleichung ans EU-Recht Liebgewonnenes aufgegeben, die positiven Auswirkungen überwiegen aber. Diese positive Grundeinstellung der Nahrungsmittelindustrie zum neuen Recht und damit auch zum Projekt LARGO geriet ob der endlosen Diskussion über den Umfang dieses Verordnungspakets und einiger – zugegebenermassen nicht zu unterschätzender Detailfragen – in den Hintergrund. Wichtig ist ganz allgemein, dass die Schweiz hier nicht schärfer legiferiert als es die EU tut. Ein zu starker Swiss Finish, sei es im Sinne einer liberaleren Lösung als sie die EU vorsieht oder aber im Sinne einer stärkeren Regulierung, könnte Sinn und Zweck der Angleichung in Frage stellen und ist zu vermeiden. Zumal man sich gegen die blosse – und letztlich ja gewollte – Angleichung an das Recht unseres wichtigsten Handelspartners nicht wirklich zur Wehr setzen kann, ohne den Grundgedanken des Projekts an sich in Frage zu stellen.

Herstellung der Äquivalenz
Die Anpassungen des Schweizer Lebensmittelrechts an die EU wurde vor fast 10 Jahren angesto-ssen. Die Idee war, mit der EU ein Äquivalenzabkommen über sämtliche Lebensmittel auszuhandeln. Aktuell besteht eine solche Äquivalenz bereits im Bereich tierischer Produkte. Diese bringt sowohl der exportierenden Nahrungsmittelindustrie als auch den Schweizer Konsumenten wichtige Vorteile:
Anbindung ans RASFF
Ein Äquivalenzabkommen mit der EU würde gleichzeitig auch eine vollständige Einbindung ins RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) der EU ermöglichen. Die Schweiz würde somit nicht nur die sie direkt betreffenden Informationen zur Lebensmittelsicherheit erhalten, sondern auch über Ereignisse bei Lieferungen zwischen EU-Mitgliedstaaten informiert. Die umfassendere Datenmenge könnte im Fall von Ereignissen im Bereich der Lebensmittelsicherheit dazu beitragen, allfällige Missstände schneller zu erkennen und zu beseitigen.
Möglichkeiten zur Kontrolle an den Aussengrenzen
Bereits heute werden Lieferungen tierischer Produkte aufgrund des Äquivalenzabkommens an der EU-Aussengrenze (z.B. beim Löschen der Fracht in Rotterdam) durch die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörden geprüft. Im Gegenzug nimmt die Schweiz die Kontrollen bei für die EU bestimmten Lieferungen über die Flughäfen Zürich und Genf vor. Im nichttierischen Bereich, also z.B. bei einer Lieferung von chinesischen Auberginen, kontrolliert die EU demgegenüber für die Schweiz bestimmte Waren nicht. Diese werden anschliessend auf dem Landweg in die Schweiz importiert. In den allermeisten Fällen erfolgt demnach keine staatliche Kontrolle, bevor die Ware in den Verkauf gelangt. Erst die stichprobenweisen Kontrollen des kantonalen Vollzugs können allfällige Missstände aufzeigen. In jenem Zeitpunkt ist aber meist schon ein Teil der Ware verkauft und die Kosten für Rückrufe sind erheblich.
Schnellere Anpassung an Änderungen in der EU
Das Lebensmittelrecht ist auf technischer Ebene längst mehr oder weniger an das EU Recht ange-glichen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Normen-Struktur müssen allerdings für einen Schwei-zer Nachvollzug von Änderungen einer EU Verordnung jeweils mehrere Schweizer Verordnungen angepasst werden. Selbst einfache Anpassungen an Weiterentwicklungen in der EU führen in der Schweiz also zu kleinen Verordnungspaketen, welche wiederum in sich kohärent sein müssen. Der autonome Nachvollzug, welcher letztlich die Exportfähigkeit der Schweizer Produkte aufrecht erhält, wird dadurch verlangsamt. Dies würde mit der neuen Strukturierung stark vereinfacht. Ändert in der EU ein Anhang einer Verordnung, müsste in der Schweiz auch nur ein einziger Anhang angepasst werden.
Abbau von technischen Handelsbarrieren
Last but not least führt die konsequente Angleichung an das EU Lebensmittelrecht auch zu einem weiteren Abbau von Handelshemmnissen. Obschon solche Hemmnisse heute bereits stark reduziert sind, sind sie dennoch nicht gänzlich abgebaut. Dies würde mit dem neuen Recht für die Zukunft möglich gemacht.

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