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Unlautere Werbung: Migros zurückgepfiffen

Wer ein Versprechen gibt, sollte es einhalten können - das gilt auch für die Werbung. Die Lauterkeitskommission hat deshalb zwei Beschwerden gegen unlautere Werbung gutgeheissen.

Migros in einer Aktion von Greenpeace. (Bild: zvg)

Die Werbung betrafen zwei allzu ehrgeizige Versprechen zu Naturschutz und Nachhaltigkeit, die Teil der Migros-Kampagne «Generation M» waren. Im Rahmen dieser Kampagne verpflichtet sich die Migros mit verbindlichen Versprechen an die «Generation von morgen», die Umwelt zu schützen und den nachhaltigen Konsum zu fördern. Eines davon gab der Grossverteiler an Noah: «Wir versprechen Noah, ab Ende 2014 nur noch Insekten- und Pflanzenschutzmittel anzubieten, die Bienen nicht gefährden.»

Bienen: Versprechen nicht eingehalten.

Ein Konsument, der das liest, darf erwarten, dass im beworbenen Produkt wirklich keine Inhaltsstoffe mehr verwendet werden, die Bienen gefährlich werden können.
Dieses Versprechen wurde nach Ansicht der Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) jedoch nicht eingehalten, wie sie am Dienstag mitteilte. Es daher als unlautere Werbung einzustufen.

Die Dritte Kammer der SLK hiess eine entsprechende Beschwerde gegen diese Aussage gut - zusammen mit einer zweiten Beschwerde, die ein weiteres Versprechen der Migros in französischer Sprache an «Jay» betraf. Er wende die Schweizer Normen auch auf alle ausländischen Produkte an, versprach der Grossverteiler.

Migros passt Website ein

Hier handle es sich lediglich um ein Ziel, das bis im Jahr 2020 erreicht werden solle, hält die SLK fest. Die Formulierung lasse allerdings den Durchschnittsadressaten glauben, dass das Versprechen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt umgesetzt sei. Die Migros hat ihre irreführenden Versprechen an Jay und Noah bereits angepasst respektive von der Website entfernt, wie eine Sprecherin der Migros am Dienstag auf Anfrage bestätigte.

Weiter hiess die SLK auch drei Beschwerden gut, welche die Missachtung des «Stopp Werbung»-Klebers betrafen. Dieser drücke den ausdrücklichen Willen des Briefkastenhalters aus, schreibt die SLK. Jede Missachtung gelte als aggressive und unlautere Werbemethode.

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