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Schoggigesetz-Nachfolge: Schokoladenhersteller sind empört

Der Vorstand der Branchenorganisation (BO) Milch hat sich auf eine Nachfolgelösung zum Schoggigesetz geeinigt. Die Schokoladen- und Biskuithersteller sind verärgert über die "Zweckentfremdung der staatlichen Gelder".

Die privatrechliche Nachfolgelösung für das Schoggigesetz, wie sie die BO Milch am Montag, 19. Dezember kommuniziert hat, sieht folgendes vor: Die neue Milchzulage von drei oder vier Rappen, die der Bund ab 2019 je nach Kreditrahmen den Milchproduzenten auszahlen will, soll von der BO Milch wieder eingezogen und für die Speisung von zwei neuen Fonds verwendet werden. Der eine Fonds heisst «Rohstoffverbilligung für die Nahrungsmittelindustrie» und entspricht dem bisherigen Verwendungsbereich des Schoggigesetzes. 80 Prozent der eingezogenen Abgaben werden in diesen Fonds fliessen.

Geld solls auch für Butter geben
Der andere heisst «Regulierung» und soll im Kern die Aufgabe der bisherigen Milchfettüberschuss-Verwertungsfirma Lactofama übernehmen. Damit werden bei saisonalen Überschüssen Exporte von Produkten mit einem Milchfettanteil ab 25 Prozent gestützt. 20 Prozent der eingezogenen Abgaben fliessen in diesen Regulierungs-Fonds, allerdings nur bis auf eine Höhe von 10 Millionen Franken. Die Milchproduzenten haben im Entscheidungsgremium für die Mittelverteilung im Fonds «Regulierung» die Mehrheit. Ferner ist im Fonds «Rohstoffverbilligung» eine sogenannte «Marktentwicklungsbox» vorgesehen, in der «neue Produkte mit guter Wertschöpfung» auf Antrag ebenfalls von Fondsmitteln profitieren können. «Damit könnten beispielsweise Jogurts Unterstützung erhalten», sagt BO Milch-Geschäftsführer Kohler. Dafür sind im ersten Jahr fünf Prozent reserviert, im zweiten Jahr sieben und im dritten Jahr neun Prozent. Massstab für die Entschädigung wird neu die Preisdifferenz von Rohmilch zwischen der Schweiz und Europa sein. Bisher war es die Preisdifferenz der Endprodukte, also Milchpulver, Butter oder Rahm zum Beispiel. Verbleibende Preisdifferenzen, die vom «Rohstoffverbilligungs»-Fonds nicht abgedeckt werden, werden weiterhin individuell zwischen den Marktakteuren kompensiert. Ausdrücklich ausgenommen sind die Käser. Sie sind weder bei der Finanzierung noch bei der Mittelverteilung von dem neuen Modell betroffen, weil die Abgaben nur für nicht verkäste Milch eingezogen werden. Der Vorschlag des BO Milch-Vorstandes geht an die Delegiertenversammlung vom 27. April 2017, die darüber entscheiden wird. Bis dahin wird der Bund wohl auch den öffentlich-rechtlichen Teil bereit für eine Entscheidung haben.
Bauern und Milchverarbeiter zufrieden
Ruedi Bigler, BO Milch-Vizepräsident und Milchproduzent, ist mit der Lösung zufrieden:  «Es ist ein guter Kompromiss, wir stehen voll dahinter.» Auch die Verarbeiter stünden hinter dem Kompromiss, sagt Markus Willimann, BO Milch-Vizepräsident und Industriechef von Emmi. Mit dem Regulierungsfonds werde ein gewisser Ausgleich erzielt zwischen Westschweizer Milchproduzenten und den Produzenten der übrigen Schweiz, deren Milchpreise aufgrund der Verwertungsportfolios der wichtigsten Verarbeiter unterschiedlich stark abhängig von den Stützungsmechanismen seien. Details seien bei der Erarbeitung der Reglemente zu klären, er hoffe, dass die Einigkeit bis zuletzt erhalten werden könne.
Zweite Verarbeitungsstufe ist alarmiert
Empört sind hingegen die Schokoladen- und Biskuithersteller. "Wir sind alarmiert, befremdet und enttäuscht über die Absicht der BO Milch zur Zweckentfremdung von Bundesgeldern zu Lasten des Ausgleichs des Rohstoffpreis-Handicaps der exportierenden Nahrungsmittel-Industrie", sagt Urs Furrer, Direktor von Chocosuisse und Bicosuisse . Dies sei ein Affront nicht nur gegenüber der Industrie, sondern auch gegenüber dem Parlament. Dieses habe in der Wintersession eine Kürzung des Ausfuhrbeitrag-Budgets verhindert, unter anderem mit dem Argument, dass es um Arbeitsplätze und um den Export wichtiger Produkte gehe, welche die Marke Schweiz weltweit auf sympathische Art bekannt machen. "Mit diesen Produkten waren sicher nicht Butter und Joghurt gemeint, sondern vor allem die Produkte der Schweizer Schokolade- und Biskuitindustrie", sagt Furrer.  "Der Ständerat hat dem höheren Budget zugestimmt in der Absicht, dass diese wichtigen Produkte auch in Zukunft in der Schweiz hergestellt werden können. Vor diesem Hintergrund gefährdet der Zweckentfremdungs-Vorschlag der BO Milch die politische Tragfähigkeit der Nachfolgelösung, die ebenfalls darauf angewiesen sein wird, dass die Politik genügend Mittel zur Verfügung stellt." Falls die BO Milch an dieser Lösung festhalte und ein vollständiger Ausgleich des Rohstoffpreis-Handicaps der Exporteure nicht auf andere Weise gewährleistet werde, brauche es weitere Massnahmen, sagt Furrer: 1. Eine Gleichbehandlung der exportierenden Nahrungsmittel-Industrie mit den übrigen Industrien bei der Swissness-Regulierung durch Wechsel vom Kriterium der Rohstoffgewichts-Anteile auf das Kriterium der Herstellkosten. 2. Eine finanzpolitische Kompensation der zweckentfremdeten Mittel innerhalb des Agrarbudgets zur Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit gegenüber der Politik. Und 3. eine Liberalisierung des Milchmarkts innert nützlicher Frist.

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