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Aktiver Veredelungsverkehr muss vereinfacht werden

Der fial unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Umlagerung von Ausfuhrbeiträgen für Milch- und Getreideprodukte (Schoggigesetz), sofern der aktive Veredelungsverkehr vereinfacht wird.

Urs Furrer.

Mit Ausfuhrbeiträgen wird heute das von der Agrarpolitik verursachte Rohstoffpreis-Handicaps der Schweizer Nahrungsmittelindustrie im Export ausgeglichen. An der 10. WTO-Ministerkonferenz vom Dezember 2015 wurde ein weltweites Verbot solcher Ausfuhrbeiträge beschlossen. Die konsequenteste Reaktion auf das Verbot wäre die Aufhebung des Agrargrenzschutzes. Weil das innert nützlicher Frist aber kaum umsetzbar ist, unterstützt die fial die vom Bundesrat vorgeschlagene Umlagerung der finanziellen Mittel ins Agrarbudget, sofern gleichzeitig ein rechtssicherer Anspruch auf einen vereinfachten Veredelungsverkehr im Äquivalenzverfahren eingeführt wird. Der von der Politik aufrecht erhaltene Agrargrenzschutz verursacht der exportierenden Schweizer Nahrungsmitteindustrie erhebliche Kostennachteile. So müssen unsere Unternehmen wegen dem Agrargrenzschutz für Milch- und Getreideprodukte ein Vielfaches des Preises bezahlen, den die Konkurrenten im Ausland bezahlen. Dieses agrarpolitisch bedingte Kosten-Handicap hätte ohne Korrektiv eine spürbare Schwächung der exportierenden Nahrungsmittelindustrie zur Folge. Diese Benachteiligung wird heute mit den Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte gemäss dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (Schoggigesetz) ausgeglichen. Diese Ausfuhrbeiträge müssen in Umsetzung des Beschlusses der 10. WTO-Ministerkonferenz vom Dezember 2015 jedoch bis spätestens Ende 2020 abgeschafft werden. Grosse Hebelwirkung Die 2015 ausbezahlten Rückerstattungen in Höhe von insgesamt 95,6 Millionen Franken bildeten die Grundlage für den Ausgleich des agrarpolitischen Kostenhandicaps von Schweizer Exporten im Gesamtwert von 2.6 Mrd. Franken. Auch wenn die Ausfuhrbeiträge kein Instrument der Agrarpolitik sind, haben sie einen stützenden Effekt zugunsten der Landwirtschaft: Auf Stufe der Grundstoffe werden 11 Prozent des in der Schweiz produzierten Weizenmehls in Form von ausfuhrbeitragsberechtigten Verarbeitungsprodukten exportiert. Bei der Milch liegt dieser Anteil bei über 10 Prozent der Molkereimilch. Wegen der Kleinheit des Heimmarkts Schweiz ermöglichen erst Exporte vielen Unternehmen Skaleneffekte, die für eine wirtschaftliche Produktion in der Schweiz und für ein wettbewerbsfähiges Angebot im In- und Ausland nötig sind. Eine Schwächung des Exportgeschäfts durch den Nichtausgleich des agrarpolitischen Handicaps würde deshalb direkt Produktionsstandorte und Arbeitsplätze in der Schweiz gefährden. Ein Wegfallen der Skaleneffekte hätte auch im Inland einen Anstieg der Konsumentenpreise zur Folge. Dadurch würde der bereits heute sehr hohe Importdruck zusätzlich verstärkt, und die Volumen an verarbeiteten Schweizer Milch- und Getreideprodukten würden weiter sinken. Ein eigentlicher Teufelskreis würde in Gang gesetzt. Die konsequenteste Massnahme gegen die drohende Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland wäre die Marktöffnung für Agrarbasisprodukte. Dafür wären laut Bundesrat jedoch tiefgreifende Analysen und politische Diskussionen nötig, wofür die Übergangsfrist der WTO als zu kurz betrachtet wird. Deshalb schlägt der Bundesrat die Umlagerung der heute noch für Ausfuhrbeiträge budgetierten Mittel ins Landwirtschaftsbudget, verbunden mit einer effektiven Vereinfachung des aktiven Veredelungsverkehrs, vor. Damit soll die Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion nach dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge «so weit als möglich» erhalten bleiben. Weil dieses Ziel damit alleine nicht vollständig sichergestellt werden kann, sind weitere Entlastungen der exportierenden Schweizer Nahrungsmittelhersteller nötig. Veredelungsverkehrs muss vereinfacht werden Die bisher an die Unternehmen ausbezahlten Ausfuhrbeiträge dienen dem nachträglichen Ausgleich der Nachteile der Landwirtschaftspolitik. Wenn diese Gelder neu nicht mehr an die Unternehmen, sondern an die Landwirtschaft ausbezahlt werden, ist dieser Ausgleich nicht mehr sichergestellt. Deshalb ist die Vereinfachung der aktiven Veredelung im Äquivalenzverfahren und die Einräumung eines Rechtsanspruchs auf aktive Veredelung aus Sicht der fial eine wichtige Bedingung für die Unterstützung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision.

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