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Schuld sind immer die Anderen

Letzte Woche stand der Käser Karl Wick aus Benken wieder einmal vor Gericht. Sein Verteidiger forderte zuerst Freispruch und plädierte später auf Sachverhaltsirrtum. Wicks Anwälte hätten ihn wohl falsch beraten.

Die Verhandlungen gegen Karl Wick, seine ehemalige Lebensgefährtin und einen Mitarbeiter fanden im Rathaus Uznach statt. Es war heiss, die Anwesenden schwitzten, der einzige Ventilator brauchte kaum Linderung. Nur der angeklagte Käser Karl Wick aus Benken wirkt ganz cool. Der 49-jährige Mann mit untersetzter Statur erschien jeweils in letzter Minute und war in der Pause stets als Erster wieder draussen. Die Anklageschrift war lang: Sie reichte von qualifizierter ungetreuer Geschäftsführung, Gläubigerschädigung, Urkundenfälschung, Betrug, Veruntreuung bis zum Verbrechen gegen das Landwirtschaftsgesetz und die widerrechtliche Verwendung einer geschützten Ursprungsbezeichnung, konkret vom Emmentaler AOP. Wicks Verteidiger wies sämtliche Anschuldigungen zurück und behauptete, die Staatsanwälte würden den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen. Wick habe zwischen dem 1.Januar 2008 und dem 11. Dezember 2012, denn um diesen Zeitrum ging es in der Anklage, nie Käse verkauft, der als Emmentaler deklariert worden war. Beim Wickschen Käse fehle das «er» am Schluss, es stehe nur «Emmental Original Lo Svizzero» auf der Laibetikette, weshalb es sich nicht um eine Fälschung handle, sondern um einen ganz normalen Grosslochhartkäse der höchstens schmecke und aussehe wie ein Emmentaler AOP. Ohnehin sei Emmentaler eine Gattungsbezeichnung und im Ausland dürfe jeder Grosslochkäse als Emmentaler bezeichnet werden, weshalb sein Mandant freizusprechen sei. Wick stellte sich sogar als Opfer dar: «Die Sortenorganisation sucht einen Sündenbock weil die Käseexporte eingebrochen sind. Inzwischen hat es zahlreiche andere Käser, die genau das gleiche machen.» Wick wird vorgeworfen in den fraglichen fünf Jahren 3500 Tonnen gefälschten Emmentaler verkauft zu haben. In diesem Zeitraum wurden schweizweit rund 100‘000 Tonnen echten Emmentaler AOP exportiert, was Wicks Einfluss auf die Exportmengen ziemlich relativiert. Zu den Pressevertretern gewandt gibt Wick noch eines drauf: «Wenn die Konsumenten wüssten, wieviel Geld da für Werbung verschleudert wird...» Von dieser Werbung hat nach Ansicht der Emmentaler Sortenorganisation (ES) auch Wick profitiert, indem er seinen günstig hergestellten Käse, der teilweise mit Silomilch und dem Konservierungsstoff Lysozym produziert wurde und häufig nur eine sehr kurze Reifedauer aufwies, so teuer wie das Original verkaufte. Die ES schätzt, dass Wick auf diese Weise widerrechtliche Mehreinnahmen von 12,7 Mio. Franken erzielt hat. Geld, das inzwischen nicht mehr vorhanden ist da Wicks Käseproduktions AG konkurs ist. Verkäsungszulagen in eigenen Sack An der eineinhalbtägigen Verhandlung ging es nicht nur um gefälschten Käse, sondern auch um Veruntreuung. Wick hat die Hälfte von 1,1 Mio. Franken Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen nicht wie in der Milchpreisstützungsverordnung vorgeschrieben an die Bauern weitergeleitet, sondern behalten. Wicks Anwalt bestreitet nicht einmal, dass dem so ist. Allerdings handle es sich hierbei nicht um eine Veruntreuung von Geldern, sondern höchstens um eine offene Schuld. Das Bundesgericht habe Wick in ähnlicher Sache bereits einmal vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen. Dass sich dieser Freispruch auf eine freiwillige, nicht einmal schriftlich festgehaltene Vereinbarung über Beiträge an bäuerliche Genossenschaften bezog, es im vorliegenden Fall jedoch um staatliche Gelder geht, die den Milchproduzenten per Gesetz zustehen, schien für den Anwalt keinen Unterschied zu machen. Wick ging sogar soweit, dem Bund die Schuld zuzuschieben. Das BLW hätte die Zulagen halt direkt an die Bauern auszahlen müssen: «Es ist wie bei der AHV. Der wo das Geld abgibt ist verantwortlich dafür, dass es da hinkommt, wo es hin muss.» Nie Lohn bezogen, aber immer Geld Den Vorwurf der Veruntreuung oder gar Bereicherung wiess Wick bei allen Anklagen weit von sich. «Ich habe immer nur die Rettung vom Ganzen (den Ausbau der Käserei in Wangen, Anm. d. R.) im Sinn gehabt und nie einen Lohn bezogen.» Dass sein Bruttogehalt in der Lohnbuchhaltung der Wick Käseproduktions AG mit 144‘000 Franken und in der Wick Käse GmbH mit 72‘000 Franken angegeben war, sei rein buchhalterisch bedingt und davon verstehe er nichts: «Das ist zu hohe Schule für mich.» Er habe stets von der Hand in den Mund gelebt. Wicks Rechtsanwalt verteidigte auch die Zahlungen von 12‘000 Franken, die Wick monatlich unter dem Titel «Beratungsleistungen» überwiesen wurden, als angemessen. Der Staatsanwalt hatte eine andere Sicht. Er warf Wick vor seine Firmen als Selbstbedienungsladen missbraucht zu haben. Wick habe im fraglichen Zeitraum 6,5 Mio. Franken abgezogen. Da dabei keine Gestehungskosten angefallen seien, handle es sich um einen Nettogewinn. Er sagte: «Verbrechen darf sich nicht lohnen»  und forderte 8 Jahre und 8 Monate Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe von 190 Tagessätzen und die Übernahme der Verfahrenskosten. Den prozesserfahrenen Wick erschütterte das nicht. Er sagte in der Pause vergnügt: «Das kommt schon gut.» Partnerin als Erfüllungsgehilfin Wick war nicht allein. Als Erfüllungsgehilfin diente ihm seine damalige Partnerin und Mutter der gemeinsamen drei Kinder im Alter von 21, 14, und 7 Jahren. Sie wurde von Wick als Verwaltungsrätin der Wick Käseproduktions AG eingesetzt. In dieser Funktion kaufte sie unter anderem Wicks Schulden in Höhe von 6,7 Mio. auf, um diese anschliessend auf Null abzuschreiben. Für den Staatsanwalt ein klarer Fall von Gläubigerschädigung. Für Wicks Partnerin ein Akt der Unwissenheit: «Ich wollte nur, dass die Bauern zu ihrem Geld kommen.» Sie habe lediglich die Post geöffnet, das Telefon abgenommen und allgemeine Büroarbeiten erledigt, sagte die heute 46jährige gegenüber dem Gericht. Dass sie dafür einen Lohn von 150‘000 Franken im Jahr erhielt, habe sie nicht hinterfragt. Sie habe immer nur gemacht, was Wick befahl. «Wenn er sagte, ich solle Bargeld abheben, dann hab ich Bargeld abgehoben. Wenn er sagte ich soll eine Rechnung bezahlen, habe ich die Zahlung veranlasst.» Während Wick offenbar keinen Computer bedienen kann (die Mitarbeiter mussten ihm seine Emails ausdrucken) hatte sie Zugang zum Ebanking und sollte deshalb über die Finanzen im Bild gewesen sein. Im Gegensatz zu Wick zeigte die Angeklagte am Ende des ersten Prozesstages Reue: «Wenn ich könnte, würde ich das Rad der Zeit zurückdrehen.» Sie sei wie eine Marionette gewesen und froh, sich endlich von Wick gelöst zu haben. Vom Mechaniker zum Verwaltungsrat Am zweiten Verhandlungstag musste sich ein ehemaliger Angestellter vor Gericht verantworten, der jahrelang für Wicks Firmenkonglomerat gearbeitet hatte. «Eines Tages fuhr Wick mit mir in eine Anwaltskanzlei nach St.Gallen um alles schriftlich zu regeln.» Beeindruckt vom Doktortitel und dem Wortschatz des Rechtsanwaltes unterschrieb der Mann, was man ihm auf den Tisch legte – und war fortan Verwaltungsrat mit Einzelunterschriftsberechtigung von einer von Wicks Firmen. Kompetenzen hatte er zwar keine, aber von da an unterzeichnete er alle Papiere, die Wick ihm zur Unterschrift hinlegte. «Der Ablauf war immer gleich», erzählte er dem Richter, «Wick stürmte kurz vor Ende der z›Nünipause herein, legte mir ein paar Papiere hin, sagte ich solle unterschreiben und dass schon alles gut komme.» Bei einer dieser Gelegenheiten habe er dann wohl, ohne zu lesen, geschweige denn zu verstehen, eine Privatschuld von Wick in Höhe von 600‘000 Franken ins Firmenkapital überführt und gleichentags auf Null abgeschrieben. Das brachte ihm die Anklage wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung ein. Für Wicks Verteidiger war das jedoch ein normaler Geschäftsvorgang, der sich zudem als gutes Geschäft erwiesen haben soll, da damit angeblich Wicks Futtermittelschulden mit einem Grundstückpfand verrechnet wurden, welches doppelt so viel wert gewesen sein soll. «Alles machte Sinn, besonders im Hinblick auf die Wick Käsehandels AG,» meinte Wicks Verteidiger, «dass die Firma Konkurs ging, konnte Wick damals ja nicht wissen.» Man könne seinem Mandanten nicht den Vorwurf machen, dass all seine Rettungsversuche fehlschlugen. Es wären immer Anwälte dagewesen, die Wick begleitet hätten. Erstmals sprach er von einem möglichen «Sachverhaltsirrtum». Damit müssten Wicks Taten nicht als vorsätzlich, sondern wenn überhaupt, als fahrlässig beurteilt werden. Alles nur ein Missverständnis? Für den Anwalt der ES war der Fall dagegen klar: «Wick ist ein Profi, er kannte den Sachverhalt genau.» Sein Vortrag war kurz, die Argumentation liess wenig Spielraum für Interpretationen. Dass Emmentaler keine Gattungsbezeichnung sei, habe das Bundesgericht bereits vor mehr als zehn Jahren festgestellt. Nur deshalb konnte die AOP-Anerkennung überhaupt rechtskräftig werden. Das Stresa-Abkommen über den Gebrauch der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse gelte noch immer und das bedeute, dass Emmentaler in Italien genau dieselben Anforderungen erfüllen muss wie in der Schweiz. Und was den Markenschutz angeht, so sei der Fall ebenfalls klar: Namensvarianten wie «Emmental» sind nicht zulässig, schon gar nicht, wenn sie, wie bei den Käseetiketten von Wick, zusätzlich mit dem Wort «Original» kombiniert sind. Zu guter Letzt zog der ES-Anwalt ein Urteil von einem Mailänder Gericht hervor, das bestätigte, dass für Emmentaler in Italien genau dieselben Anforderungen bezüglich Rohmilch, Reifedauer etc. gelte wie in der Schweiz. Daraufhin wechselte Wicks Verteidiger die Strategie. Statt weiterhin auf Freispruch zu pochen, schlug er die Einvernahme des Anwalts vor, der Wick in Sachen Käsedeklaration beraten hat. Möglicherweise sei hier etwas falsch gelaufen. Wicks Blick wurde einen Moment lang starr, dann kehrte sein Kampfgeist zurück: «Da sind grosse Missverständnisse umme.» Schuld daran, dass er heute vor Gericht stehe seien ohnehin nur drei Personen: Die Emmentaler Sortenorganisation, ein namentlich genannter Verwandter und der Mann, der seinen Vater angeblich in den achtziger Jahren «um Millionen übers Ohr gehauen» hat und nun mit Wicks ehemaliger Lebenspartnerin zusammen ist. Dieser Mann sei zu mehreren Milchproduzenten gegangen und habe ihnen versprochen, er werde Wick ruinieren. Darüber, dass Wick selbst zahlreiche Bauern und ihre Familien in den Ruin getrieben hat, verlor er kein Wort. redaktion@rubmedia.ch

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