25.05.2022
Proviande-Geflügelwerbung «teilweise irreführend»
Die Lauterkeitskommission beurteilt eine Geflügelfleischwerbung der Branchenorganisation Proviande als nur teilweise irreführend.
Die Organisation «Tier im Fokus» hatte im Februar gegen die Werbung Beschwerde eingereicht mit der Begründung, der Gesamteindruck sei irreführend. Mit dem Bild, das unter dem Titel «Logenplätze für unser Geflügel» drei Hühner in einem Holzstall zeigt, werde suggeriert, dass Schweizer Hühner «in Kleingruppen im gemütlichen Holzstall leben würden». Damit werde ein falsches Bild der industriellen Tierhaltung gezeichnet. Die Schweizerische Lauterkeitskommission schreibt in ihrem Entscheid, der Gesamteindruck der Werbung sei nicht zu beanstanden. Die Fleischesser als Durchschnittsadressaten würden erkennen, dass das Bild nicht eins zu eins den tatsächlichen Begebenheiten entspreche. Die Kommission bemängelt aber eine Werbeaussage über den Auslauf der Masthühner. Diese hätten in den Ställen mit besonders tierfreundlicher Stallhaltung (BTS), um die es in der Werbung geht, stets Zugang zu einem Wintergarten. Der Zugang ist laut Gesetz aber bis zum 21. Lebenstag freiwillig. Es sei zumindest teilweise irreführend, wenn Auslauf so angepriesen werde, obwohl er nur für wenige Tage relevant sei. Masthühner werden bereits in einem Alter von 22 bis 37 Tagen wieder geschlachtet. Die Lauterkeitskommission empfiehlt Proviande, diese Aussage nicht mehr zu verwenden. In weiteren Punkten lehnte die Kommission die Beschwerde ab. Proviande will den Beschluss nicht anfechten und künftig auf die Aussage verzichten. Neu soll kommuniziert werden, dass alle BTS-Ställe über einen geschützten Aussenbereich verfügen.