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Wenn man plötzlich fremdbestimmt ist

Es ist ein sensibles und unangenehmes Thema, trocken und bisweilen etwas verstaubt bis kompliziert: die Vorsorge. Doch gerade bei der Vorsorge haben wohl die meisten Informationslücken.

Ein schwerer Velounfall kann ein ganzes Leben verändern. Es lohnt sich, für solche Fälle vorzusorgen. (Bild: zVg)

Diese Informationslücken gilt es zu schliessen. Denn ist nichts anderes entschieden und festgehalten, können bei einer Urteilsunfähigkeit plötzlich die Behörden zu den Entscheidungsträgern werden. Jetzt kommt vielleicht etwas, über das sich viele Menschen nicht so gerne Gedanken machen – schon gar nicht jüngere Semester. Betroffen sind jedoch ausnahmslos alle, auch Sie! Nehmen Sie sich ganz kurz einen Augenblick Zeit und stellen Sie sich folgendes vor: Jörg ist 45 Jahre alt, Angestellter, Familienvater und begeisterter Fahrradfahrer. Eines Tages hat er einen schweren Velounfall und verliert in Folge seine Urteilsfähigkeit, ist also nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Liegt – wie in sehr vielen Fällen – kein sogenannter Vorsorgeauftrag vor, wird die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) das Zepter übernehmen. Wollen Sie das? Obenstehendes Beispiel zeigt nur einen möglichen Fall, denn eine solche Urteilsunfähigkeit kann nebst Unfallfolge auch aus einer Altersschwäche oder einer schweren Krankheit resultieren. Stellen Sie sich den vielleicht etwas unangenehmen Vorstellungen jetzt, um in Zukunft im Notfall eine Ihnen und Ihrem Umfeld entsprechende Lösung zu haben. Kommen Sie an unseren Informationsanlass «Rendez-vous». Fachspezialisten wie Arzt, Notar, Steuerberater und Vorsorgeberater führen Sie in das Thema ein und werden Ihnen beim anschlies­senden Apéro Antworten auf Ihre persönlichen Fragen geben. Nehmen Sie sich die Zeit. Es lohnt sich.

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