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Schwäbischer Whisky darf nicht «Glen Buchenbach» heissen

Der nahe Stuttgart gebrannte Whisky «Glen Buchenbach» darf nicht länger so heissen. Das Landgericht Hamburg urteilte am Donnerstag, dass mit dem Namensbestandteil «Glen» die besonders geschützte geografische Angabe «Scotch» beeinträchtigt werde.

«Glen» erwecke den Eindruck, es handle sich um schottischen Whisky, sagt das Gericht. (Bild zvg)

Damit folgte das Gericht einer Klage der schottischen Whisky-Produzenten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher in Hamburg.

Durch die EU-Spirituosenverordnung werde nicht allein die direkte Verwendung der geografischen Herkunftsbezeichnung geschützt, sondern auch angrenzende irreführende Bezeichnungen. Dabei sei auf das einzelne Wort abzustellen, nicht auf den Gesamteindruck des Produkts.

Auf der Whisky-Flasche der schwäbischen Waldhornbrennerei Klotz steht zwar auch gross «Waldhornbrennerei» und «deutsches Erzeugnis». Klarstellende Hinweise auf der Verpackung zur Herkunft seien jedoch nicht ausreichend, urteilte das Gericht. Die meisten Whiskys in Europa mit dem Namensteil «Glen» seien jedoch schottischen Ursprungs.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Fall (Rechtssache C44/17) bereits im Juni vergangenen Jahres auf dem Tisch und hatte ihn an die deutsche Justiz zurückgeschickt.

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