17.11.2022
Bundesrat will Kükenschreddern verbieten
Der Bundesrat befürwortet eine Motion, die dem Schreddern von männlichen Küken ein Ende bereiten will.
Nur weibliche Küken werden nach dem Schlüpfen grossgezogen. (Symbolbild Pixabay)
Die Motion war von der Wissenschafts-Kommission des Nationalrats eingereicht worden und verlangt eine Änderung der Tierschutzverordnung. Nach dieser ist aktuell das Schreddern lebender Küken erlaubt. Das widerspricht nach Ansicht der Kommission Artikel 1 des Tierschutzgesetzes, nach diesem die Würde und das Wohlergehen der Tiere geschützt werden soll. Es komme bei schlecht eingestellten Messern vor, dass den Küken lediglich die Füsse abgeschnitten würden, sie aber noch lebten.
Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion.
Während weibliche Küken zu Legehennen aufgezogen werden, werden die männlichen Eintagesküken getötet. Sie werden vergast oder geschreddert. Dies, weil sie weder Eier legen, noch gut für die Mast geeignet sind. Künftig könnte die Geschlechtsbestimmung bereits im Ei dieses Problem lösen. In Deutschland sind solche Eier bereits im Handel erhältlich.
Eine alternative Methode sind Zweinutzungsrassen. Bei diesen sind jedoch Lege- und Mastleistung tiefer. Pro Ei resp. pro Kilo Gewicht benötigen sie mehr Futter und sind damit weniger effizient. Ein weitere Alternative ist die Aufzucht der männlichen Eintagesküken, sogenannter Bruderhähne. Beide Varianten sind jedoch nur Nischenmärkte.