25.08.2022
Keine CO2-Deklaration für Lebensmittel
Der Bundesrat hält nichts von der Idee einer Pflicht zur CO2-Deklaration für Lebensmittel, die lange Transportwege zurückgelegt haben.
Spargeln aus Mexiko? Bauernverband-Direktor Jacques Bourgeois fordert im Parlament, dass die CO2-Emission des Transportes auf der Verpackung ausgewiesen werden muss. (Symbolbild Pixabay)
Der Bundesrat beantragte deswegen dem Parlament, eine entsprechende Motion von FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (FR) abzulehnen.
Bourgeois - er ist Direktor des Schweizer Bauernverbandes - argumentiert, mit mehr Transparenz könnten die Konsumentinnen und Konsumenten bewusste Entscheide treffen und Verantwortung übernehmen - etwa bei Spargeln aus Mexiko und den USA oder Lammfleisch und Kiwis aus Neuseeland. Er fordert deshalb, dass die beim Transport entstandenen Treibhausgase auf den importierten Lebensmitteln ausgewiesen werden müssten.
Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Klima- und Umweltbilanz von in der Schweiz produzierten Lebensmittel nicht immer besser sei als jene von importierten. So könnten etwa Tomaten aus Schweizer Treibhäusern höhere CO2-Emissionen verursachen als Tomaten aus Spanien, die ohne Beheizung produziert worden seien.
Ausserdem würde eine Deklarationspflicht ausschliesslich für importierte Lebensmittel gegen das Zoll- und Handelsabkommen (GATT) verstossen. Der Bundesrat zweifel auch daran, ob die Angaben ohne Vergleichsgrösse interpretierbar wären.
Bundesrat prüft ehrgeizigeres Klimaziel bis 2050
Der Bundesrat nahm am Donnerstag auch Stellung zu einem Vorstoss von Nationalrätin Irène Kälin (Grüne/AG). Sie hatte sich erkundigt, was der Bundesrat tue, um den CO2-Ausstoss bis 2030 auf Netto Null zu senken, wie die Klimastreikbewegung es fordert. Das bedeutet, dass nicht mehr CO2 ausgestossen wird als durch Emissionssenken eliminiert werden kann.Laut dem Bundesrat könnte dieses Ziel auch mit einer massiven Verschärfung der bestehenden und geplanten Massnahmen nicht erreicht werden. Um es zu erreichen, müssten alle Aktivitäten, die Treibhausgase verursachen, verboten oder stark eingeschränkt werden, schreibt der Bundesrat. Eine solche Massnahme hätte vor dem Verhältnismässigkeitsprinzip keinen Bestand. Er prüft aber ein ehrgeizigeres Ziel als bisher für das Jahr 2050.
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