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Hofläden können offen bleiben

Die Hofläden auf Schweizer Bauernhöfen dürfen als Lebensmittelläden offen bleiben. Bediente Läden müssen die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) einhalten.

Hofläden versorgen die Bevölkerung weiterhin mit Lebensmitteln. (Bild SBV)

Lebensmittelläden und damit auch die Hofläden auf den Bauernbetrieben sind von den Massnahmen des Bundes ausgenommen, wie der Schweizer Bauernverband in einer Medienmitteilung schreibt. Wenig problematisch seien Selbstbedienungsangebote auf den Höfen. Bediente Läden müssen die Empfehlungen des BAG wie Hygienemassnahmen und Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden einhalten. Laut Bauernverband ist es ideal, eine bargeldlose Bezahlmöglichkeit wie Twint anzubieten. Wochenmärkte sind derzeit untersagt. Der SBV will bei den Behörden vorstellig werden, um Wochenmärkte mit reinem Lebensmittelangebot unter gewissen Bedingungen wieder zu ermöglichen.

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