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Bauernverband gegen «Windhundverfahren» bei Agrarimporten

Der Schweizer Bauernverband (SBV) lehnt die geplanten Neuerungen bei den Agrareinfuhrverordnungen ab. Diese würden den Grenzschutz schwächen und den Preisdruck auf Schweizer Lebensmittel erhöhen.

Der Bauernverband fürchtet eine Schwächung des Grenzschutzes. (Symbolbild Pixabay)

Aktuell liegt das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2020 auf dem Tisch. Bei der Agrareinfuhrverordnung möchte der Bund für die Verteilung der Importkontingente für Agrarprodukte das sogenannte Windhund-Verfahren einführen: Ab 2022 sollen die Kontingente in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldungen vergeben werden, dies unter anderem für Butter und andere Fettstoffe aus der Milch sowie Kartoffelprodukte.
Das findet der Vorstand des Schweizer Bauernverbandes eine schlechte Idee, wie er am Dienstag mitteilte. Das Windhundverfahren führe zu noch billigeren Importprodukten, die dann auf den Markt kämen, wenn bereits genug Inlandware vorhanden sei. Das drücke die Preise und gefährde die Inlandproduktion. Davon wären auch die Verarbeitungsbetriebe negativ betroffen.
Verkäsungszulage: Gegen direkte Auszahlung an Bauern
Die in der Milchpreisverordnung vorgesehene direkte Auszahlung der Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage an die Produzenten, lehnt der SBV-Vorstand ebenfalls ab. Damit würde der Preisdruck auf die Molkereimilch erhöht, befürchtet der Verband.
Im Grundsatz unterstütze der Vorstand des SBV aber die meisten der vorgeschlagenen Änderungen, namentlich die Anpassungen in der
Pflanzenschutzmittelverordnung wie die Harmonisierung des Zulassungsverfahrens mit der EU oder die Restriktionen beim Mittelverkauf.

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