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Parlament will eine Agrarpolitik ab 2022 ohne Klimaziele

Das Parlament hat sich geeinigt auf die Ausrichtung der Agrarpolitik in den nächsten Jahren. Wie der Ständerat hat auch der Nationalrat eine Vorlage ohne zusätzliche Klimaziele verabschiedet. Die Räte wünschen sich aber eine tiefer gehende Reform in einigen Jahren.

Der Nationalrat lehnte erneut einen «Hörnerfranken» ab. (Pixabay)

Die grosse Kammer orientierte sich bei ihren Beschlüssen weitestgehend an den Beschlüssen des Ständerates vom Dezember. Im Ständerat hatten sich die Linke und im Nationalrat mit der Linken auch die GLP unzufrieden geäussert mit der Vorlage. Ihre Wünsche für mehr Verbindlichkeit für Ökologie und Klima kamen aber nicht durch.
Umsetzung in Etappen
Vor fast zwei Jahren legte das Parlament die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) auf Eis und verlangte eine Langzeitperspektive für die Landwirtschaft. Diese sollte auch Themen wie Ernährungssicherheit und Food Waste beinhalten. Der Bundesrat legte diesen Bericht im Sommer 2022 vor und erntete nun im Parlament Zustimmung.
Die Regierung skizziert in dem Bericht den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050. Einbezogen hat sie die gesamte Wertschöpfungskette, vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller. Die Landwirtschaft soll nachhaltig sein und mehr zur Ernährungssicherheit beitragen können als heute.
Gestützt auf den Bericht staffelte das Parlament die Umsetzung der Agrarpolitik. Der Nationalrat stimmte am Donnerstag den Änderungen im Landwirtschaftsgesetz mit 129 zu 1 Stimme und 65 Enthaltungen von SP, Grünen und GLP zu. Anpassungen im Tierseuchengesetz passierten mit 152 zu 0 Stimmen und bei 43 Enthaltungen.
Sozialversicherungsschutz geregelt
Diese Beschlüsse bilden die zweite Etappe der Umsetzung der AP22+. Der erste Schritt waren bereits beschlossene Massnahmen für weniger Risiken durch Pestizide, die derzeit umgesetzt werden und schärfere Auflagen bringen. Die dritte Etappe soll eine tiefer gehende Reform ab 2030 sein. Im Fokus soll dann das gesamte Ernährungssystem stehen.
Die Räte genehmigten wirtschaftliche und soziale Neuerungen für die Landwirtschaft. Beim Abschluss von Ernteversicherungen, die Risiken wie Trockenheit und Frost abdecken, soll der Bund höchstens 30 Prozent der Prämien beisteuern können.
Eine der Voraussetzungen für Direktzahlungen an Landwirte ist neu der persönliche Sozialversicherungsschutz für regelmässig im Betrieb mitarbeitende Personen. Das können zum Beispiel Ehegatten sein sowie Partnerinnen und Partner. Der Nationalrat sagte stillschweigend Ja.
Ökologische Anliegen abgelehnt
Anträge für ökologische Anliegen fanden praktisch kein Durchkommen. Ins Landwirtschaftsgesetz kommen weder ein Absenkpfad für Treibhausgase noch ein Ausbaupfad für mehr Tierwohl.
Bei der Absatzförderung wollten SP, Grüne und GLP eine klima- und tierfreundliche Produktion berücksichtigen, kamen aber ebenfalls nicht durch. Anträge, die Absatzförderung auf pflanzliche Produkte zu beschränken respektive abzuschaffen, scheiterten ebenso.
Unter dem Punkt Produktionssicherheitsbeiträge lehnte der Nationalrat Minderheitsanträge für besonders klimafreundliche Betriebe sowie Gelder für die gezielte Förderung der Tiergesundheit ab. Auch über einen «Hörnerfranken» hatte er wegen eines Minderheitsantrages erneut zu befinden, und er sagte wiederum Nein.
SP, GP und GLP wollten die höheren Kosten für die Haltung behornter Tiere berücksichtigen. Martin Haab (SVP/ZH) wandte ein, dass diese Gelder anderswo wegfallen könnten. Und in wenigen Jahren seien viele Tiere genetisch hornlos. Beat Walti (FDP/ZH) sprach von Zwängerei.
Denn das Begehren nach einem «Hörnerfranken» wurde schon mehrfach abgelehnt. 2022 beerdigte der Nationalrat eine entsprechende Motion, und 2018 verwarfen Volk und Stände die Hornkuh-Initiative.
Regelung der Verbandsbeschwerde
Geeinigt haben sich die Räte auf die vom Bundesrat beantragte Regelung der Verbandsbeschwerde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Einigung kam zustande, weil sich im Nationalrat eine Minderheit um Kathrin Bertschy (GLP/BE) mit 100 zu 92 Stimmen bei 4 Enthaltungen durchsetzte.
Die Mehrheit der Wirtschaftskommission hätte die Mitspracherechte für Umweltorganisationen einschränken wollen, um die Verfahren abzukürzen. Verbände hätten nur bei erstmaligen Bewilligungen und bei gezielten Überprüfungen mitreden können.
Ergänzend zum Ständerat fügte der Nationalrat eine Bestimmung für den Einsatz von Organismen gegen Schädlinge ins Gesetz ein. Über diese Differenz hat nun der Ständerat zu entscheiden.

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