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Gemischte Bilanz nach einem Jahr Lieferkettengesetz in Deutschland

Seit Jahresbeginn müssen deutsche Unternehmen per Gesetz für Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette ihrer Produkte mit die Verantwortung übernehmen. Das zuständige Bundesamt zieht eine positive Bilanz - die Wirtschaft zeigt sich weniger zufrieden. Im neuen Jahr greift das Gesetz weiter als bislang.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Wenn ein T-Shirt in Deutschland im Geschäft, ein Schokoriegel im Supermarkt oder ein Sofa im Möbelhaus ankommt, haben die Produkte oft viele Fertigungsstufen in verschiedenen Ländern hinter sich. Seit zwölf Monaten nimmt das von der Wirtschaft teils scharf kritisierte Lieferkettengesetz Unternehmen in Deutschland in die Pflicht, damit diese nicht etwa von Kinder- und Zwangsarbeit bei ihren Zulieferern profitieren. Sanktionen wegen Verstössen hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im ersten Jahr nach eigenen Angaben noch nicht verhängen müssen.
Wie die Behörde nun mitteilte, gab es seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 486 Kontrollen bei Unternehmen - zum Grossteil in der Automobil-, Chemie-, Pharmazie-, Maschinenbau-, Energie-, Möbel-, Textil- sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Es seien 38 Beschwerden eingegangen, in sechs Fällen habe das Bafa Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen.
Die Behörde zieht eine positive erste Bilanz: Die verpflichteten Unternehmen setzten sich demnach mit ihren Lieferketten stärker auseinander und die Anforderungen des Gesetzes grösstenteils erfolgreich um. Dabei seien sie auch auf ihre Zulieferer zugegangen, um Missstände zu beseitigen oder abzumildern.
Wirtschaft kritisiert hohen Aufwand
Die Wirtschaft kritisiert die Regeln jedoch noch immer. «Die Zielsetzung des Gesetzes wird von der deutschen Wirtschaft geteilt, sorgt aber in der Praxis für Schwierigkeiten», sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, der Deutschen Presse-Agentur. Die Auswirkungen seien heute schon auch für kleine und mittelständische Unternehmen spürbar. «Wenn sie mit grossen Unternehmen Geschäfte machen, wird auch von kleinen Betrieben verlangt, die Standards zu erfüllen», so Adrian.
«Ein Beispiel aus meiner Praxis: Wir liefern Maschinen an grosse Unternehmen, die von uns erwarten, dass wir die Vorgaben einhalten. Wir haben allein schon 157 Vorlieferanten, von denen wir wiederum Produkte beziehen, bei denen wir dann die Einhaltung der Standards von Beginn an überprüfen müssen. Das ist teilweise schier unmöglich, das funktioniert nicht», sagte Immobilienunternehmer Adrian.
Rund 900 Unternehmen betroffen
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie es offiziell heisst, gilt bisher für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind davon rund 900 Unternehmen betroffen. Ab 2024 greift das Gesetz für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.
Sie müssen unter anderem analysieren, wie gross das Risiko ist, dass sie von Menschenrechtsverstössen wie Zwangsarbeit profitieren, ein Risikomanagement sowie einen Beschwerdemechanismus aufsetzen und öffentlich darüber berichten. Bei Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Zulieferern müssen die Unternehmen laut Gesetz unverzüglich angemessene Abhilfemassnahmen ergreifen, «um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmass der Verletzung zu minimieren».
Kontrolliert werden die Vorgaben vom Bafa. Es geht auch eingereichten Beschwerden nach. Stellt das Bundesamt Versäumnisse oder Verstösse fest, kann es Bussgelder verhängen. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, können auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
EU-Gesetz soll folgen
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich Mitte Dezember auch EU-weit auf ein solches Gesetz, das die Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette mit verantwortlich macht. Grundsätzlich gelten die Regeln für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz.
Vorgesehen ist unter anderem, dass Firmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstössen gegen Menschenrechte kommt.
Das geplante Lieferkettengesetz tangiert auch Schweizer Unternehmen. Die Richtlinie könnte laut einer Studie des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) auf mehrere hundert Firmen direkte Auswirkungen haben (foodaktuell berichtete).

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