Mit der Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) will die EU Umwelt und Menschenrechte in der EU und weltweit schützen.
Quelle: Symbolbild Renaldo Matamoro/Unsplash
In der Schweiz müssen nach dem Nein zur Konzernverantwortungsinitiative und mit Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags seit 2022 grosse Unternehmen über Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales, Arbeitnehmende, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über Massnahmen dagegen berichten. Besondere Pflichten gelten beim Thema Kinderarbeit und den sogenannten Konfliktmineralien.
EU geht weiter
Die EU will in einer geplanten Richtlinie nun noch weiter gehen. Mit der sogenannten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) will die EU Unternehmen ab einer bestimmten Grösse dazu verpflichten, potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt über ihre gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu ermitteln und einzu dämmen. Zudem sieht die EU bei Verstössen eine zivilrechtliche Haftung mit Bussen und Schadenersatz sowie eine behördliche Aufsicht vor. Mitte Dezember erzielte die EU darüber eine Einigung.
Wegen der engen Verflechtungen der Schweiz und der EU werden sowohl grosse als auch kleine Schweizer Unternehmen von dieser neuen Regulierung betroffen sein. Direkt von der CSDDD betroffen wären auch Hundert Unternehmen in der Schweiz, die in globale Wertschöpfungsketten eingebunden sind. Hinzu kommen mehrere tausend Unternehmen, die indirekt betroffen sein könnten, weil die direkt betroffenen Unternehmen die Anforderungen an ihre Zulieferer weiterreichen. Zu diesem vorläufigen Schluss kommt eine Studie im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) sowie des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die am Freitag publiziert wurde (
Sie finden sie hier). Den Unternehmen entstünden dadurch teils «erhebliche Kosten» heisst es in der Studie. Neben den direkten Umsetzungskosten kämen Haftungsrisiken und Rechtsunsicherheiten auf die Unternehmen zu.
Weil die neue EU-Richtlinie aber noch nicht definitiv beschlossen ist, lassen sich deren Auswirkungen laut dem Bund auch noch nicht abschliessend beurteilen. Der Bundesrat will erst abwarten, wie die Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie umsetzen. Danach will die Regierung über das weitere Vorgehen entscheiden.
Zweite Initiative in der Pipeline
Der Koalition für Konzernverantwortung, welche die erste Volksinitiative zum Thema lanciert hatte, geht das zu langsam. Sie kündigte bereits im November eine mögliche zweite nationale Initiative für einheitliche Regeln wie im Ausland an. Sie will Druck auf den Bundesrat machen und sicherstellen, dass das Thema nicht auf die lange Bank geschoben wird.
Zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung hingegen will das Justizdepartement das Schweizer Recht den internationalen Bestimmungen anpassen. Bis Mitte 2024 soll dazu eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen.