04.01.2024
Alle Winzer müssen für Wein-Werbung bezahlen
Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine (BSRW) kann zur Finanzierung seiner Kommunikationsmassnahmen auch die nächsten drei Jahre Nichtmitglieder zur Kasse bitten.
(Pixabay)
Der Bundesrat hat am Mittwoch ein entsprechendes Begehren des Branchenverbandes gutgeheissen. Auch wer nicht Mitglied einer landwirtschaftlichen Organisation ist, aber dennoch von deren Selbsthilfemassnahmen profitiere, könne vom Bundesrat verpflichtet werden, sich an diesen Massnahmen finanziell zu beteiligen, begründet der Bundesrat diesen Entscheid in einer Mitteilung. Grundlage dafür seien die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes. Damit müssen sich ab dem 1. Januar 2023 auch Nichtmitglieder für drei weitere Jahre an den Kommunikationsmassnahmen finanziell beteiligen.
Die Beiträge für Nichtmitglieder betragen 0,455 Rappen pro Quadratmeter für die Produktion und 0,55 Rappen pro Kilo Trauben für die Einkellerung, was genau die Beiträge für die Mitglieder widerspiegelt.