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Neue Nachhaltigkeitsregeln für Schweizer Unternehmen

Grosse Schweizer Unternehmen müssen neu über Nachhaltigkeitsbelange Bericht erstatten. Bald wird die Berichterstattung noch umfangreicher - auch wegen der EU.

Grosse Firmen müssen neu Rechenschaft ablegen über Umweltbelange, CO2-Ziele, Arbeitnehmer- und Menschenrechte sowie Korruption.

Quelle: Symbolbild Pixabay

Nur knapp hat die Schweizer Stimmbevölkerung im Jahr 2020 die Konzernverantwortungsinitiative abgelehnt. Damit war der Weg frei für den Gegenvorschlag. Der sieht zwar keine Haftung, aber eine gesetzliche Berichterstattungspflicht vor.
Neu müssen Firmen mit einem Umsatz von 40 Millionen Franken und 500 Mitarbeitenden sowie Finanzinstitute mit einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken über nichtfinanzielle Bereiche Bericht erstatten. Etwa über Umweltbelange, CO2-Ziele, Arbeitnehmer- und Menschenrechte sowie Korruption.
Das Gesetz trat bereits Anfang 2022 in Kraft, aber mit einjähriger Übergangsfrist. «Die neuen Pflichten gelten folglich ab dem Geschäftsjahr 2023», erklärt Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz. Erste Berichte seien somit dieses Jahr zu veröffentlichen. Betroffen sind gemäss dem Amt rund 400 Unternehmen.
Bundesrat will Hürden senken
Die neuen Vorschriften bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung orientieren sich inhaltlich stark an früheren Regulierungen der EU. «Viele Schweizer Unternehmen haben diese Regeln bereits implementiert», sagt Economiesuisse-Geschäftsleitungsmitglied Erich Herzog. Die Umsetzung der sei sehr aufwendig. «Man braucht Personal und externe Beratung.»
Und der Aufwand wird steigen. Der Bundesrat will die Hürde künftig auf Firmen mit 250 Mitarbeitenden senken. Zudem sollen die Berichte durch eine externe Revisionsstelle überprüft werden. Die Landesregierung will bis Mitte des Jahres eine entsprechende Vorlage verabschieden.
Strengere Regeln kommen
Bereits beschlossen ist eine Ausweitung der Klimaberichterstattung. Grosse Firmen müssen ab nächstem Jahr einen Bericht nach dem Standard der «Task Force on Climate-related Financial Disclosure» (TCFD) erstellen. Einheitlich müssen sie damit über den Umgang mit Klimarisiken berichten.
Die Schweiz reagiert mit den Verschärfungen auf die Entwicklungen im Ausland. Mit der CSRD führt die EU derzeit eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. In einem ersten Schritt sind davon nur Grosskonzerne betroffen, in den kommenden Jahren werden die Pflichten auf kleinere Unternehmen ausgeweitet. «Die EU geht damit deutlich weiter als bisher», kommentiert Herzog. Er sieht den Mehraufwand kritisch.
Grösste Neuerung ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeit. Firmen sind damit verpflichtet, auch über Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Also etwa nicht nur, wie sich die unternehmerische Tätigkeit auf den Klimawandel, sondern auch, wie sich der Klimawandel auf das Unternehmen auswirkt.

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