5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

Reglementanpassung: BIG-M fürchtet Milchpreissenkung

Am 30. September entscheidet die Branchenorganisation Milch über eine Änderung des Reglements des Rohstoffverbilligungsfonds. BIG-M, die Basisorganisation für einen fairen Milchmarkt, fürchtet eine Preissenkung.

(Symbolbild Pixabay)

4,5 Rappen pro Kilogramm nicht verkäste Milch zahlt der Bund an die Milchbauern. Dieses Geld wird von der Branchenorganisation Milch (BO Milch) wieder eingezogen und fliesst in zwei Fonds, den Rohstoffverbilligungsfonds und den Regulierungsfonds. Die BO Milch will die Regeln für diese Fonds ab nächstem Jahr ändern. Konkret sollen den Produzenten die ganzen 4,5 Rappen pro Kilogramm abgezogen werden. Im letzten und in diesem Jahr konnten sie 0,9 Rappen pro Kilogramm behalten.
Skeptisch gegenüber dieser Änderung ist BIG-M, die Basisorganisation für einen fairen Milchmarkt. Die Hoffnung sei, dass mit einer grösseren Stützung der Eiweissexporte wieder mehr Rahm für Butter anfalle, dass der Milchpreis angehoben werden könne und somit im Minimum die 0.9 Rappen wieder zu den Bauern flössen, schreibt BIG-M in einer Mitteilung vom Donnerstag. «Wir Milchbäuerinnen und Milchbauern haben das Vertrauen in die Absichtserklärungen der Milchabnehmer restlos verloren. Wir müssen leider befürchten, dass es bei einer netto Milchpreissenkung von 0.9 Rappen bleiben wird», heisst es weiter.
Lücke zwischen Richtpreis und ausbezahltem Milchpreis schliessen
Deshalb fordert BIG-M die Schweizer Milchproduzenten auf, diesem Beschluss nur zuzustimmen, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass für den Rohstoff Milch der offiziell geltende Richtpreis der BOM bezahlt wurde. Konkret soll Art 2.11 des Fonds-Reglements ergänzt werden:
«Unternehmen können ebenso nur daran teilhaben, wenn sich alle Gesellschaften innerhalb des Konzerns an die Branchenbeschlüsse halten. Zudem müssen die Unternehmen nachweisen, dass sämtliche Gesellschaften innerhalb des Konzerns sämtliche Inhaltsstoffe aus Schweizer Milch zum Richtpreis der BOM eingekauft haben.»
Wenn die Verarbeiter die 0,9 Rappen wieder einziehen wollten, müssten sie sich verpflichten, dass die Lücke zwischen Richtpreis und ausgezahltem Milchpreis geschlossen werde, schreibt BIG-M.

Eigeninserat Veranstaltungen Eigeninserat Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.