Nahrungsmittelallergien gegen Milch und Erdnüsse stellen für Betroffene ein akutes Gesundheitsrisiko dar. Nicht deklarierte Vorhandensein dieser beiden Zutaten mache einen bedeutenden Anteil der öffentlichen Warnungen und Rücknahmen von vorverpackten Lebensmitteln in Europa aus, schreibt der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) in einer Mitteilung. Letztes Jahr hat der Verband eine nationale Kontrollkampagne zu diesen beiden Lebensmittelallergenen durchgeführt.
So wurden in der ganzen Schweiz und Liechtenstein 492 vorverpackte Lebensmittel, darunter verarbeitete Getreideprodukte, Backwaren, Süsswaren, milchfreie Desserts, Snacks und Fertiggerichte, von den Kantonalen Laboratorien der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Genf, Zug und Zürich im Rahmen einer koordinierten Kampagne gesammelt und analysiert. Dabei hätten 5 Proben nicht den geltenden Vorgaben, hinsichtlich der Deklarationspflicht von Milchbestandteilen, entsprochen.
In einem Fall betraf dies schokoladeüberzogene Reiskuchen, wo der Überzug aus Milchschokolade und nicht aus dunkler Schokolade hergestellt wurde und somit ein hoher Milchproteingehalt im Produkt gefunden (5 g/kg) wurde. Bei den 4 anderen Lebensmitteln, die wegen nicht deklarierten Milchbestandteilen beanstandet wurden, handelte es sich gemäss VKCS um Haselnussstangen (12 g Milch pro kg), Paniermehl (4,4 g Milch pro kg), Haselnusscremeaufstrich (7,7 g Milcheiweiss pro kg) und eine asiatische Süssware (8 g Milch pro kg). Diese Produkte sind gemäss Kantonschemikerverband aus dem Verkauf genommen worden.
Beruhigend sei, dass wegen fehlender Deklaration von Erdnüssen keine Beanstandung ausgesprochen worden seien, wie die Kantonschemiker festhalten. Die relativ geringe Beanstandungsquote von 1 % bei dieser nationalen Kontrollkampagne zeige, dass allergene Zutaten auf vorverpackten Lebensmitteln im Allgemeinen korrekt deklariert sind.