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Bundesrat will keinen Mindestgrenzschutz für Zucker mehr

Der Bundesrat lehnt eine Weiterführung des Mindestgrenzschutzes für Zucker ab. Ein Mindestgrenzschutz schwäche die Lebensmittelindustrie und gefährde Arbeitsplätze.

(Symbolbild Pixabay)

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Gesetzesentwurfs der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) zur parlamentarischen Initiative «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft» des Freiburger FDP-Nationalrats Jacques Bourgeois. 
Die Kommission will den Mechanismus für die Festlegung der Zollansätze für importierten Zucker so anpassen, dass für Zucker ein Mindestpreis sichergestellt wird. Der Bundesrat anerkenne zwar, dass die Marktverhältnisse für die inländische Zuckerwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren herausfordernder geworden seien, heisst es in der Stellungnahme. Aber über einen Mindestgrenzschutz erhöhte Zuckerpreise würden jährlich Kosten von bis zu 14 Millionen Franken verursachen und so die Wettbewerbsfähigkeit der Kunden der Schweizer Zucker AG gegenüber den ausländischen Mitbewerbern senken.
Arbeitsplätze gefährdet
Ein Mindestgrenzschutz erhöhe den Druck auf die volkswirtschaftlich wichtige nachgelagerte Industrie (z. B. Schokolade, Biskuits, Zuckerwaren, Milchprodukte, Süssgetränke), die bereits heute in einem hohen Kostenumfeld agiere, heisst es in dem Bericht. Dies gefährde Arbeitsplätze in der Lebensmittelindustrie, die insgesamt 74000 Vollzeitstellenäquivalenteanbiete.
Der Bundesrat lehnt deshalb die Weiterführung eines Mindestgrenzschutzes für Zucker sowohl auf Gesetzes- als auch auf Verordnungsstufe ab, wie es im Bericht heisst. Der Bundesrat lehnt ausserdem sowohl eine Regelung des Einzelkulturbeitrags für Zuckerrüben auf Gesetzesstufe als auch eine Differenzierung des Einzelkulturbeitrags nach Anbausystem ab. 
Der Bundesrat ist aber laut Stellungnahme bereit, sofern von einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes abgesehen und die parlamentarische Initiative abgeschrieben wird, den Forderungen nach einer lückenlosen Fortführung der aktuell befristeten Stützungserhöhungen entgegenzukommen und den ökologischen Zuckerrübenanbau stärker zu fördern.
Mindestgrenzschutz 2019 eingeführt
Vor dem Hintergrund der tiefen Zuckerpreise und der Forderung der parlamentarischen Initiative «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker» hat der Bundesrat ab 2019 befristet bis Ende September 2021 gegen die Interessen der 2. Verarbeitungsstufe (der Zuckerherstellung nachgelagerte Lebensmittelindustrie) einen Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg beschlossen und bis Ende 2021 den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung von 1800 auf 2100 Franken pro Hektare und Jahr erhöht. Damit sollte der Schweizer Zuckerwirtschaft Zeit gegeben werden, wettbewerbsfähiger zu werden.
Die Schweizer Schokoladen-, Biscuits- und Süsswarenproduzenten hatten den Mindestgrenzschutz stets massiv kritisiert. Diese führe zu höheren Zuckerpreisen und damit Wettbewerbsnachteilen im Export.
Die Stellungnahme des Bundesrates finden Sie hier: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/65938.pdf

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