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Gentech bleibt verboten - das trifft auch neue Methoden

Der Bundesrat will das Gentech-Moratorium bis Ende 2025 verlängern. Der Bauernverband unterstützt die Verlängerung. Scienceindustries fürchtet, dass die Schweiz abgehängt wird.

orschung ist unter strengen Auflagen möglich. Wie hier bei der Protected Site von Agroscope. (Bild Susanne Brunner/Agroscope)

Das Bundesrat verlängert das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz regelmässig seit 2005 die Bevölkerung die Gentechfrei-Initiative angenommen hat. Und auch der aktuelle Vorschlag des Bundesrates, das Moratorium bis Ende 2025 zu verlängern, stiess in der Vernehmlassung hauptsächlich auf Zustimmung. Diese Woche hat er die Botschaft dazu verabschiedet.
Auch neue Züchtungsverfahren bleiben verboten
Zu reden gibt vor allem, dass auch die neuen Züchtungsverfahren – auch Genom Editing genannt – unter das Gentechnikgesetz (GTG) fallen und deshalb dem Moratorium unterliegen. Sie gelten im Bereich der Gentechnik als revolutionär. Während bei der «alten» Gentechnik vor allem Gene hinzugefügt wurden, kann das Genom der Pflanzen nun äusserst präzise verändert werden.
Seitens der Landwirtschaft und der Konsumentinnen und Konsumenten bestehe derzeit kein Interesse, das Moratorium aufzuheben, so der Bundesrat. Zudem sei es aktuell verfrüht, sämtliche Fragen zum Vollzug des Gentechnikgesetzes umfassend zu regeln, insbesondere im Hinblick auf die neuen gentechnischen Verfahren, heisst es. Dennoch will der Bundesrat die Forschung und Entwicklung der neuen Verfahren unterstützen und hält sich damit Optionen für die Zukunft offen.
Abheben durch Gentechfreiheit
Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt die Verlängerung des Moratoriums um weitere 4 Jahre. «Das Moratorium ist die Grundlage, damit die Schweizer Landwirtschaft konsequent gentechnikfrei bleibt und sich von Importprodukten differenzieren kann», sagt Michel Darbellay, Leiter des Departements Produktion, Märkte und Ökologie beim SBV.
Die Forschung werde aber weiterhin vom Moratorium nicht betroffen sein, erklärt Darbellay. «Wichtig ist aus Sicht des SBV, dass die Zeit bis zum Ablauf des Moratoriums genutzt wird, um die offenen Fragen betreffend die Regulierung der neuen Züchtungsverfahren anzugehen», so Darbellay.
Forschung ist weiter möglich
Und: Vom Moratorium weiterhin nicht betroffen seien Tätigkeiten im geschlossenen System, Freisetzungsversuche sowie die Anwendungsbereiche Arzneimittel, Futtermittel, Lebensmittel und Dünger. Forschung und Entwicklung in den vom Moratorium betroffenen Bereichen könne also auch während des Moratoriums stattfinden, sagt Michel Darbellay.
«Kontrolle nur über Gentechnikgesetz möglich»
Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) unterstützt, dass auch die Neuen Züchtungsverfahren unter das Moratorium fallen. «Die neuen gentechnischen Verfahren sind aus technischer wie rechtlicher Sicht Gentechnik. Dies haben sowohl der Bundesrat wie auch der Europäische Gerichtshof bestätigt», sagt Geschäftsleiter Paul Scherer. Nur bei einer Unterstellung unter das Gentechnikgesetz seien einerseits die Risikoprüfung vor einer möglichen Zulassung, die Wahlfreiheit für Konsumentinnen und Konsumenten, den Handel und die Landwirte gewährleistet, betont Scherer. Und er spricht die Verbreitung von veränderten Pflanzen an: «Nur mit einer Unterstellung unter das GTG kann das Umweltmonitoring, welches eine unbemerkte Verbreitung in der Umwelt verhindern soll, gewährleistet werden.»
Scienceindustries sieht Schweiz im Abseits
Ganz anders sieht es Scienceindustries. Der Wirtschaftsverband, der Chemie-, Pharma- und Life Sciences vertritt, hatte sich gegen das Moratorium ausgesprochen. Die vorgeschlagene weitere Verlängerung komme aber nicht überraschend und habe wenig unmittelbare Auswirkung auf die Landwirtschaft, sagt der stellvertretende Direktor Marcel Sennhauser. «Bereits jetzt verzichten Pflanzenzüchter in der Schweiz auf die innovativen neuen Züchtungsverfahren, da sie aufgrund der ewigen Moratoriumsverlängerung keine Marktchancen für diese Produkte sehen», so Sennhauser.
Und er kritisiert, dass sich mit der erneuten Verlängerung die Schweiz weiter von den internationalen Entwicklungen abkopple und eigene Kompetenzen in der modernen Pflanzenzüchtung verliere. Neue Verfahren wie die Genom-Editierung könnten die Entwicklung neuer Sorten mit verbesserten Eigenschaften wie Krankheitsresistenz oder Stresstoleranz deutlich beschleunigen und vereinfachen.
Chance für nachhaltigere Landwirtschaft?
«Diese Verfahren werden weltweit bereits verbreitet eingesetzt und würden es auch erlauben, Sorten speziell für die Bedürfnisse der Schweizer Landwirtschaft und der Landwirtschaftspolitik zu optimieren. So zum Beispiel resistente Pflanzen, die weniger auf Pflanzenschutzmittel angewiesen sind», so Sennhauser. Mit einem Verzicht darauf würde die Schweizer Landwirtschaft auf ein wichtiges Züchtungswerkzeug verzichten, dass einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft leisten könnte, so der Vertreter von Scienceindustries.
Das sieht auch die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften so. Die neuen gentechnischen Verfahren und insbesondere die Genom-Editierung könnten einen wichtigen Beitrag zur Züchtung von Sorten für eine nachhaltige Landwirtschaft in sich rasch ändernden Anbaubedingungen leisten, schreibt sie. Die aktuelle Situation führe aber dazu, dass Sorten mit demselben Erbgut und denselben Eigenschaften allein aufgrund des Herstellungsverfahrens unterschiedlich reguliert würden. Die geltende Gentechnikgesetzgebung sein nicht mehr zeitgemäss. Die Akademie regt dazu an, die nächsten vier Jahre aktiv zu nutzen, um künftige Regulierungsoptionen zu erarbeiten.
Die nächsten 4 Jahre sollen nun mehr Klarheit bringen, ob und wie die Neuen Züchtungsverfahren künftig in der Schweizer Landwirtschaft eingesetzt werden könnten.

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