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Für Eat.ch gelten laut Postkommission die Regeln des Postmarktes

Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) ist der Ansicht, dass für Kurierinnen und Kuriere der Essenslieferantin eat.ch die Mindestbedingungen des Postmakrtes gelten. Sie verlangt von dem Unternehmen, sich als Anbieterin postalischer Dienstleistungen zu registrieren.

(zVg)

Eat.ch betreibe einen Kurierdienst im eigenen Namen und sei daher laut Postgesetz meldepflichtig, begründet die Postcom in einer Medienmitteilung vom Montag ihren Entscheid. Im umkämpften Markt der Kurier- und Essenslieferdienste führe die Nichtregistrierung eines Unternehmens zu unfairen Wettbewerbsnachteilen für andere Anbieter.
Die Postcom kontrolliert als Aufsichtsbehörde, dass registrierte Unternehmen im Postmarkt bei den Arbeitsbedingungen für ihre Angestellten gewisse Mindeststandards einhalten. So muss der Bruttolohn mindestens 18,27 Franken pro Stunde betragen, die Arbeitszeit pro Woche darf sich höchstens auf 44 Stunden belaufen. Der Entscheid kann noch vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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