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Bio Suisse: Sonderbewilligung für Importweizen

Die schlechte Getreide-Ernte 2021 hat Auswirkungen auf die Versorgung mit Schweizer Knospe-Weizen. Mühlen dürfen nun 20 Prozent Importweizen vermahlen und trotzdem die Schweizer Knospe verwenden.

Bio Suisse hat für alle Mühlenbetriebe eine befristete Sonderbewilligung ausgesprochen. Bis Ende August 2022 dürfen diese bis zu 20 Prozent Import-Weizen vermahlen und trotzdem die Schweizer Knospe verwenden. Dies weil im 2021 die Ernte witterungsbedingt historisch tief war. Insbesondere bei Bio-Weizen war die Ernte um 30 Prozent tiefer. Dies trotz der Ausdehnung der Bio-Mahlweizenfläche auf rund 7300 Hektar (+6.9% gegenüber 2020).
Um die begrenzte Verfügbarkeit auszugleichen, erteilt Bio Suisse jetzt eine befristete Sonderbewilligung, die bis am 31. August 2022 dauern soll. Die Sonderbewilligung werde allen Mühlenbetrieben ausgesprochen, so Bio Suisse in einer Medienmitteilung. Bei der Vermahlung dürfen demnach maximal 20 Prozent Knospe-Weizen von europäischen Betrieben eingesetzt werden, die nach den Richtlinien von Bio Suisse zertifiziert sind.
Dass der Anteil auf 20 Prozent festgesetzt wurde, hat mit der Swissness-Regelung zu tun, welche einen Mengenanteil von 80 Prozent mit Herkunft Schweiz verlangt. So dürfe das Mehl weiterhin mit der Schweizer Knospe ausgelobt werden. Der Bio-Weizen von den Knospe-zertifizierten europäischen Betrieben muss auf dem Landweg in die Schweiz transportiert werden.
Bis im 2027 will Bio Suisse alle Bio-Brote auf Schweizer Knospe-Brote umgestellt haben. Dafür brauche es zusätzliche Bio-Ackerflächen. Die Vereinigung suche dafür Ackerbau-Betriebe, die an einer Umstellung auf Bio interessiert seien.

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