5

Um ohne Wartezeit zum Artikel zu gelangen, benötigen Sie ein Abonnement.

Bereits registriert oder Abonnent:in?

Login

Jetzt Abo abschliessen

Probe Abo

Kostenlos

Geniessen Sie für einen Monat kostenlos alle Vorzüge eines Premiumabos.

Premium

ab CHF 98.–/Jahr

Online

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Online-Beiträgen.

mit Papierrechnung ab 123.–

Premium Plus

ab CHF 170.–/Jahr

Online

Print

Uneingeschränkter Onlinezugang

Plus monatlich das gedruckte Magazin im Briefkasten.

mit Papierrechnung ab 195.–

EU-Gerichtshof verbietet dänischen Feta

Aufgrund von falsch gekennzeichnetem Käse bekam Dänemark Ärger mit der EU-Kommission. Nun entschied der Europäische Gerichtshof, dass nur griechischer Feta diesen Namen tragen darf – auch, wenn er ausserhalb der EU verkauft wird.

Ob Feta, Allgäuer Bergkäse oder Chianti: Die EU-Regeln für geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch für Unternehmen, die ihre Produkte nicht für den europäischen Markt erzeugen.
Hersteller aus EU-Ländern dürfen nach einem Urteil des EuGH in Drittstaaten keine Produkte unter Bezeichnungen anbieten, die sie innerhalb der EU so nicht verkaufen dürften. Zudem sind Staaten dazu verpflichtet, mögliche Verstösse zu verfolgen, wie aus der am Donnerstag, 14. Juli veröffentlichten Entscheidung hervorgeht (Rechtssache C-159/20).
Der EuGH hatte sich mit dem Fall beschäftigt, weil Dänemark zuliess, dass dort produzierte Käse unter Verwendung des Namens Feta in Drittländern vermarktet wird. Die EU-Kommission ging gegen dieses Verhalten unterstützt durch Griechenland und Zypern vor. Dänemark vertrat hingegen den Standpunkt, die entsprechende EU-Verordnung gelte nur für Erzeugnisse, die in der Union vermarktet würden, nicht aber für Ausfuhren in Drittländer.

Eigenwerbung Veranstaltungen Eigenwerbung Veranstaltungen

Ähnliche Beiträge

Wichtige Nachricht verpasst?

Nicht wenn Du den kostenlosen Newsletter abonniert hast.